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Thema: Unterhalt 11 jähriger Sohn/ zweites eheliches Kind vorhanden

  1. #1
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    Standard Unterhalt 11 jähriger Sohn/ zweites eheliches Kind vorhanden

    Hallo,

    wir haben folgenden Fall:

    Mein Mann hat einen unehelichen Sohn. 11 Jahre.
    Er hat noch nie viel verdient, allerdings auch den Kopf in den Sand gesteckt und sich nie mit den Jugendamt auseinander gesetzt.
    Nun ist die Kindesmutter umgezogen und die Bearbeitung wurde von Wittmund nach Oldenbur gegeben.
    Der Sachbearbeiter in Wittmund hatte mit uns vor ein paar Monaten eine monatliche Zahlung von 100 Euro vereinbart.
    Nun haben wir heute ein Schreiben aus Oldenburg bekommen.

    die wollen 324,00 Euro haben. mein Mann würde ja nur 100 Euro zahlen wollen

    Die Abrechnung die beigefügt ist beinhaltet folgendes:

    19.07.2000/Beschluss/Amtsgericht Wittmund 364,00x114,2%-92,00
    03.02.2011 Beschluss/Landkreis Wittmund Betrag für Gesamtlaufzeit Übernahme von Wittmund xxxxx.xx Euro

    Mein Mann verdient 997 Euro netto. Er hat leider keine Berufsausbildung und arbeitet daher als Helfer. Wir haben einen gemeinsamen 10 Monate alten Sohn.
    Gegen die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände können wir sicher nichts mehr tun, oder?
    Oldenburg hatte behauptet der Mindestbetrag für meinen Mann läge bei 800 Euro. Ich finde aber im Internet immer 900 oder 950 Euro. Ist das wirklich je Bundesland verschieden?

    Was sollen wir jetzt direkt tun? Jugendamt anrufen? Anschreiben? Anwalt?

    Bitte dringend um Hilfe

    Danke

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von siegsa Beitrag anzeigen
    mein Mann würde ja nur 100 Euro zahlen wollen
    Es geht nicht nach wollen, sondern nach können. Beim Unterhalt sind beide Kinder (entsprechend der Altersstufe) gleichgestellt.

    Zitat Zitat von siegsa Beitrag anzeigen
    Mein Mann verdient 997 Euro netto. Oldenburg hatte behauptet der Mindestbetrag für meinen Mann läge bei 800 Euro. Ich finde aber im Internet immer 900 oder 950 Euro. Ist das wirklich je Bundesland verschieden?
    Der Selbstbehalt (ab 01.01.2011 950 €) ist bundesweit einheitlich. Einkommen des Partners kann allerdings den Selbstbehalt reduzieren.
    Das könnte hier der Fall sein. Hast du eigenes Einkommen?

    Zitat Zitat von siegsa Beitrag anzeigen
    Gegen die aufgelaufenen Unterhaltsrückstände können wir sicher nichts mehr tun, oder?
    Es gab (gibt?) anscheinend seit 2000 einen Titel. Wurde der immer vollständig bedient? Wenn der Titel noch besteht, solltet ihr den ändern lassen.
    Am besten wendet ihr euch mit allen Unterlagen an einen Fachanwalt.

  3. #3
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    Hallo,

    mein Einkommen wurde bisher überhaupt nicht angefragt.
    Wir haben im letzten Jahr zum Ersten Mal Kontakt mit dem Jugendamt in Wittmund gehabt.
    Mein Mann und ich sind erst seid einem Jahr verheiratet und kannten uns vorher noch nicht so lange. Ich bin jetzt dabei alles aufzuarbeiten.

    Mein Mann hat bis auf einer kurzen Zeit nach der Geburt seines Sohnes nie mehr als jetzt verdient. Auch war er lange arbeitslos. Er hat somit keinen Unterhalt zahlen können.

    Wir haben im letzten Jahr seine Gehaltsabrechnung und die Geburtsurkunde unseres Sohnes an den Bearbeiter in Wittmund weitergeleitet. Er sagte dann es würden meinem Mann in Bremen nur 800 Euro zustehen und daher wären 100 Euro angemessen. Wir haben dem dann erstmal zugestimmt.

    Also werde ich wohl nach nem Fachanwalt suchen und diesen kontaktieren.

    Gibt es eine Chance die ausstehenden Unterhaltszahlungen los zu werden? Oder müssen diese generell zurückgezahlt werden? Auch wenn er nachweislich nie genug verdient hat?

    Ich weiß er ist selber schuld daran. Leider hatte er nie jemanden der ihn dabei unterstützt hat, und somit hat er einfach alles so laufen lassen und darauf gewartet das sich jemand bei ihm meldet. Jetzt ist er endlich erwachsen geworden und hat eine eigene kleine Familie für die er Verantwortung übernimmt.

    Gruß

  4. #4
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    Standard

    Meine Antwort erfolgt unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Beschluss um einen Unterhaltstitel handelt.

    Zitat Zitat von siegsa Beitrag anzeigen
    Mein Mann hat bis auf einer kurzen Zeit nach der Geburt seines Sohnes nie mehr als jetzt verdient. Auch war er lange arbeitslos. Er hat somit keinen Unterhalt zahlen können.
    Dann wurde der Titel vermutlich anhand des hohen Einkommens erlassen.
    Mit Verringerung des Einkommens hätte der Vater sich um eine Änderung des Titels kümmern müssen. So sind Schulden aufgelaufen, bei denen die Mutter (oder später das Kind) jederzeit eine Vollstreckung versuchen kann - aber keine Angst es gibt Pfändungsgrenzen.

    Zitat Zitat von siegsa Beitrag anzeigen
    Er sagte dann es würden meinem Mann in Bremen nur 800 Euro zustehen und daher wären 100 Euro angemessen.
    Hat er eine Quelle genannt? In den Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen stehen diesselben Selbstbehalte wie in der Düsseldorfer Tabelle - also 950 €/770 €.

    Zitat Zitat von siegsa Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Chance die ausstehenden Unterhaltszahlungen los zu werden?
    Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube die aufgelaufenen Unterhaltsschulden bekommt ihr, außer durch bezahlen, nicht mehr weg. Befragt zur Sicherheit einen Anwalt.

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