Hallo, ich habe folgende Frage:
Heute fand ich ein Schreiben des Rechtsanwalts meines Ex-Mannes. Er hat 2 uneheliche Kinder vor unserer Ehe und 2 Kinder mit mir. Bei der Trennung haben wir in Anbetracht seines geringen Einkommens (1500 Euro) einvernehmlich für beide Kinder einen Unterhalt von 280 Euro vereinbart.
Seit 2 Jahren lief dies reibungslos. Seine beiden anderen Kinder hatten bisher den Regelsatz erhalten. Jetzt scheint ihm irgendwie das Wasser bis zum Hals zu stehen und er fordert eine Neuaufteilung. Seine beiden unehelichen Kinder (12 und 13 Jahre alt) sollen jeweils 163,- Euro, mein erster Sohn (8 Jahre) 137,- und mein kleiner Sohn (wird im Mai 4 Jahre alt) 120,- Euro erhalten.
-Liegt diese Aufteilung allein am Alter der Kinder?
-Ist es jetzt ein Nachteil, dass ich keinen Titel für meine Kinder erwirkt habe?
-Was passiert, wenn ich dieser Aufteilung nicht zustimme?
-Was passiert, wenn die Jugendämter (sind jeweils im Besitz von Unterhaltstiteln) nicht einwilligen?
Heute ist der 24.02. und Frist gesetzt wurde mir bis 01.03.
Ist so eine knappe Frist (zumal mit Wochenende) überhaupt rechtens? Bitte um schnelle Rat, da ich große Angst habe, mich falsch zu Verhalten und meinen Kindern und ihrem Recht dadurch zu Schaden.
Ist zwar schon etwas spät, aber vielleicht hilft es dir noch.
1. Wäre das ein unzulässig Bevorteilung der beiden älteren Kinder.
2. Ist das so kaum vorstellbar. Der Mindestunterhalt beträgt 272 € (6 bis 11 Jahre) bzw. 334 € (ab 12). Das würde bedeuten er hätte bei rund 1.500 € bereinigtem Einkommen bisher zwischen 886 € und 948 € Unterhalt gezahlt. Wovon hätte er da gelebt?
Aufgrund der Zahlen (bei dir 23 €/Monat weniger - insgesamt vermutlich 50 €) glaube ich eher, dass der Vater den seit 01.01.2011 höheren Selbstbehalt geltend macht.
Ja, das liegt an den unterschiedlichen Altersstufen der Kinder und ist so korrekt.
Du solltest dann aber gute Argumente gegen die Verweigerung haben. Hast du die nicht und er muss vor Gericht gehen, kann es passieren, dass du die Kosten tragen darfst.
Dann hat es gute Gründe und wird den Unterhalt selbst berechnen.
Du kannst den Unterhalt für deine Kinder mit Unterhaltsvorschuss aufstocken, sofern die 72 Monate noch nicht ausgeschöpft sind (auf 133 € für das 4-jährige Kind, auf 180 € für das 8-jährige Kind).
Wieso hat das Jugendamt Titel und du nicht? Erhälst du bereits Unterhaltsvorschuss?
Wenn ja, kann dir das Ganze doch egal sein, denn es ändert sich für dich in der Summe nichts.
Eher nein, denn wenn der Vater nicht mehr zahlen kann, kann er jederzeit auf Änderung des Titels klagen.
Er unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muss alles tun um den Mindestunterhalt für alle Kinder sicherzustellen. In Anbetracht der Tatsache, dass er dann mindestens 2.200 € netto bräuchte, ist das aber eher Theorie.
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