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Thema: unterhalt

  1. #1
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    Standard unterhalt

    ich habe heute von seinen vater ne sms bekommen,das er kein unterhalt mehr zahlen kann,weil sein arbeitslosengeld nur noch für seine rechnungen reicht,darf er so einfach sagen das er nicht mehr zahlt?soll ich zum jugendamt wieder gehen?ich hatte schon öfters schwierigkeiten mit ihm,aber kann er das wirklich so von alleine sagen???bitte helft mir

  2. #2
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    Wie alt bist du?
    Was machst du derzeit?
    Gibt es einen Unterhaltstitel?

  3. #3
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    ich gehe arbeiten,für paar std.am tag und es gibt ein titel gegen ihn,aber kann er einfach sagen das er nicht zahlt?und erst seine rechnungen bezahlt???

  4. #4
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    Leider machst weder Angaben zu deinem Alter, noch zu deiner Ausbildung. Daher ist eine Antwort so gut wie unmöglich.

    Ich gebe dir eine allgemeine Antwort, in der ich davon ausgehe, dass du volljährig bist und dich nicht in Ausbildung befindest:
    Ohne Ausbildung hast du keinen Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern. Da es aber einen Unterhaltstitel gibt, kann er die Zahlung nicht einfach einstellen, sondern muss dich zur Herausgabe des Titels auffordern. Kommst du dem nicht nach, kann er auf Herausgabe/Änderung klagen.

  5. #5
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    ich glaube du hast mich falsch vrstanden,ich bin alleinerziehende mutter und mein sohn ist3 jahre alt,sein vater hat mir die sms geschrieben,ich bin ex.altpfl.und kann nur für paar std,arbeiten gehen weil ich sinst keinen für mein sohn habe,vielleicht kannst du mir ja trotzdem helfen,ich habe ja die kleine hoffnung das er zahlt,und nicht so wie er meint erst seine rechnungen bezahlen,

    also darf er das so einfach???
    erst seine rechnungen bezahlen und dann sagen das er kein geld für den unterhalt hat???

  6. #6
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    Dann hatte ich dich tatsächlich falsch verstanden Einen Sohn hast du nirgends erwähnt.

    Du hast eine pfändbaren (?) Titel. Sollte er die Zahlung einstellen, kannst du sein Arbeitslosengeld pfänden. Falls du dir das allein nicht zutraust, wende dich ans Jugendamt.

    Sollte er durch die Unterhaltszahlungen unter den Selbstbehalt (770 €) kommen, muss er erst den Titel ändern lassen, bevor er die Zahlung einstellen oder reduzieren kann.
    Gff. hilft das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss (133 €).

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