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Thema: Unterhaltsfrage

  1. #1
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    Standard Unterhaltsfrage

    Hallo,

    ich bin verheiratet und habe einen Sohn von 10 Mon. und ein 2Kind ist gerade unterwegs. Aus einer früheren Beziehung habe ich eine 5 J. Tochter für die ich mtl. 219 € Unterhalt zahle. Ich bin zur Zeit arbeitslos und erhalte ca. 1050€ AL. Wenn ich arbeite verdiene ich nicht mehr als 1400 - 1500 € Netto.

    Bleibt der Unterhalt für meine Tochter weiterhin so hoch oder wird sich dieser reduzieren? Es ist jetzt schon finanziell sehr schwierig für mich diese 219 € aufzubringen.

    Kann man sich kostengünstig beraten lassen, weil einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich dachte, dass Kinder gleichgesetzt sind in Unterhaltsdingen, oder irre ich mich?

    Für unseren Sohn habe wir mtl. nicht soviel zur Verfügung.

    Würde mich freuen, wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte...

    Danke vorab
    Locke

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Deine Kinder sind beim Unterhalt gleichgestellt.

    Zitat Zitat von Locke Beitrag anzeigen
    Kann man sich kostengünstig beraten lassen, weil einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Ich dachte, dass Kinder gleichgesetzt sind in Unterhaltsdingen, oder irre ich mich?
    Für unseren Sohn habe wir mtl. nicht soviel zur Verfügung.
    Wurde der Unterhalt für die Tochter per Titel festgesetzt?
    Was hast du bisher unternommen, um den Unterhalt an die geänderten Verhältnisse anzupassen? "Ich dachte die Kinder sind gleichgesetzt" reicht nicht, um weniger zahlen zu müssen

    Am kostengünstigsten ist eine Einigung mit der Mutter, eventuell unter Hinzuziehung des Jugendamtes.

    Hat deine Frau eigenes Einkommen?

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Der Unterhalt wurde per Titel festgesetzt.
    Ich habe versucht mit der Beistandschaft des Jugendamtes zu kommunizieren, da hätte ich mich auch mit einer Wand unterhalten können. Bei der guten Dame habe ich erst einen Termin erhalten als ich mich an den Geschäftsstellenleiter gewand habe und es trotzdem ein Jahr gedauert, bis sie sich dazu herabgelassen hat.

    Mit der Mutter ist nicht zu reden, sie verweigert auch das Besuchsrecht und erfindet immer neue Ausreden, obwohl ich auch über den Kinderschutzbund gegeangen bin um meine Tochter sehen zu können.

    Meine Frau ist noch in Elternzeit und danach wird sie nicht weiter beschäftigt, sprich sie wird dann auch ersteinmal ALG beziehen.

  4. #4
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    Standard

    Solange der Titel existiert, musst du ihn in voller Höhe bedienen. Sonst kann gepfändet werden bzw. es laufen Schulden auf.

    Nach deinen Schilderungen bleibt dir für die Änderung wohl nur der Klageweg. Zu den Kosten schau mal hier:
    Beratungshilfe

    Was hat der Termin bei der Beistandschaft ergeben? Vermutlich nicht viel, oder?

    Zitat Zitat von Locke Beitrag anzeigen
    Meine Frau ist noch in Elternzeit und danach wird sie nicht weiter beschäftigt, sprich sie wird dann auch ersteinmal ALG beziehen.
    Elterngeld? 300 € müsste sie doch mindestens bekommen.
    ALG I bekommt sie erst nach der Elternzeit, wenn sie sich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellt.

    Euer Einkommen also momentan:
    1.050 € + (mindestens) 300 € + 184 €
    davon gehen 219 € Unterhalt weg
    bleiben 1.315 €

    ALG II Bedarf ca. 927 € + Miete
    Je nach Miethöhe käme vielleicht ALG II oder Wohngeld + Kinderzuschlag in Frage.

    Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II sind Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgelegten Betrag vom Einkommen abzusetzen. Du solltest dich aber trotzdem bemühen, den Unterhalt schnellstmöglich anzupassen.

    Zahlst du weniger als 133 € (ab 6 180 €) Unterhalt, kann die Mutter deiner Tochter mit Unterhaltsvorschuss aufstocken.

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