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Thema: Unterhaltsanspruch

  1. #1
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    Frage Unterhaltsanspruch

    Ich zahle derzeit für 2 Kinder (13 und 16) Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Mein Sohn (16) beginnt zum 01.08. mit seiner Ausbildung und wird dann zu mir ziehen. Muss ich weiterhin Unterhalt für meine 13-jährige Tochter zahlen oder hebt sich die Unterhaltsleistung auf, wenn jeder Elternteil ein Kind betreut ?

  2. #2
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    Standard

    Du musst für deine Tochter weiterzahlen, der Unterhaltsanspruch hebt sich nicht auf. Der Unterhaltsanspruch deines Sohnes wird, aufgrund der Ausbildungsvergütung, geringer sein als der deiner Tochter.

  3. #3
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    Danke für die Info ! Hoffe dass meine Ex sich auf ein offenes Gespräch einlässt und die Angelegenheit ohne Anwalt zu regeln ist;-) LG

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