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Thema: unterhaltspflicht & gemeinsames sorgercht

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    21.11.2010
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    1

    Frage unterhaltspflicht & gemeinsames sorgercht

    Hallo,wer kann mir weiterhelfen?
    Wenn es ein gemeinsames Sorgerecht gibt und das bei der Mutter lebende Kind (10.Lj) nie Unterhalt eingefordert hat, ist dann der Vater nicht trotzdem dazu verpflichtet, Unterhalt für sein Kind zu zahlen, und wenn ja, wie lange kann man es rückwirkend geltend machen?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Der Vater ist unterhaltspflichtig. Aber wenn die Mutter, als Stellvertreter für das Kind, nie Unterhalt gefordert hat, kann sie das für die Vergangenheit nicht mehr nachholen (§ 1613 BGB).
    Warum hat sie nie Unterhalt verlangt?

    Unterhalt kann dann nur für die Zukunft gefordert werden.

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