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Thema: Unterhalt für 2 Kinder, wenn Kinder jeweils zu 50% betreut werden

  1. #1
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    Standard Unterhalt für 2 Kinder, wenn Kinder jeweils zu 50% betreut werden

    Guten Tag,
    ich bin gestern etwas überraschend von meiner seit 2,5 Jahren getrennt von mir lebenden Frau auf meine Unterhaltspflicht für die Kinder hingewiesen worden. Bislang haben wir alles privat geregelt nun hat sie allerdings das Jugendamt eingeschaltet und bräuchte mal einen Rat.

    Die Situation ist folgende.

    Wir haben 2 gemeinsame Kinder 7 und 9 Jahre alt, ein Kind ist bei ihr gemeldet, das andere bei mir.
    Wir sind beide beruftstätig , sie verdient ca. 1.400 Euro netto in Teilzeit, ich 2.040 netto in Vollzeit.

    Die Kinder sind von Fr. bis Mo. bei mir von Mo. bis Fr. bei meiner Frau. Meine Frau fährt mehrmals im Jahr mit ihrem neuen Lebensgefährten in den Urlaub, wo ich die Kinder dann ganz betreue, so das im Jahresmittel jeder die Kinder zu 50% betreut.

    Fand ich bislang auch sehr gut und die Kinder kommen damit auch gut zurecht und entwickeln sich prächtig.

    Das Kindergeld habe ich meiner Frau komplett überlassen (davon werden unter anderem die Hortkosten von beglichen) und zahle auch alle anfallenden Kosten für die Kinder, wie zum Beispiel Hort- und Klassenreisen, Abokarten für den öffentlichen Nahverkehr, Schul- und Büchergeld, Kleidung, Ausflüge und was halt sonst noch so anfällt.

    Die Beraterin im Jugendamt hat meiner Frau nun mitgeteilt, da sich jeder zu 50% um die Kinder kümmert und sich das ausgleicht, wird nur ein Kind zur Unterhaltsberechnung herangezogen und den müsste ich dann aufbringen?

    Ist dem wirklich so?
    Ich will mich auf keinen Fall vor dem Unterhalt drücken, nur meine Befürchtung ist, dass das Geld nicht bei den Kindern ankommen würde. Und da hätte ich dann doch was gegen.

    Hat da jemand einen kompetenten Rat oder ist jemandem etwas ähnliches passiert?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Rebe1967 Beitrag anzeigen
    Die Beraterin im Jugendamt hat meiner Frau nun mitgeteilt, da sich jeder zu 50% um die Kinder kümmert und sich das ausgleicht, wird nur ein Kind zur Unterhaltsberechnung herangezogen und den müsste ich dann aufbringen?
    Was ist das für eine Logik?

    Diese 50/50-Modelle sind immer schwierig, daher stellt diese Antwort nur meine Meinung dar:
    Wenn du Unterhalt zahlen musst, dann sie auch. Was wiederum bedeutet, sie unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und müsste so gestellt werden, als würde sie Vollzeit arbeiten.
    Dir steht auch das halbe Kindergeld zu.
    Unterm Strich glaub ich bei der Einkommenskonstellation nicht, dass eine von euch hinterher mehr hat als vorher.

    Aber wie gesagt, nur meine Meinung. Sollte deine Frau ernst machen und Unterhalt fordern, solltest du dich auch beraten lassen.

  3. #3
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    Hallo Theo, danke für Deine Antwort. Ich habe die Logik auch nicht so richtig verstanden.
    Das einzige was mir noch dazu einfallen würde, wäre das "bereinigte" Nettoeinkommen.
    Wäre es möglich, das Nettogehalt soweit runterzurechnen, dass es unter den Selbstbehalt fällt und sie von der Unterhaltspflicht befreit ist?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Rebe1967 Beitrag anzeigen
    Wäre es möglich, das Nettogehalt soweit runterzurechnen, dass es unter den Selbstbehalt fällt und sie von der Unterhaltspflicht befreit ist?
    Du betreust die Kinder im gleichen Umfang wie sie und gehst Vollzeit arbeiten. Warum sollte es ihr also nicht ebenfalls zumutbar sein? Zu prüfen wäre lediglich die Betreuungsmöglichkeit nach der Schule.
    Wie schon erwähnt, bin ich der Meinung, sie müsste so gestellt werden, als würde sie Vollzeit arbeiten. Aber das kann ich nicht mit Paragraphen oder Urteilen untermauern.

    grob vereinfachtes Beispiel:
    1.400 € für 30 Wochenstunden = 1.800 € netto für Vollzeit

    Außerdem liegt der Selbstbehalt bei 900 €, da müsste sie schon einiges geltend machen, um darunter zu kommen.

    Wie schon erwähnt, wenn es ernst wird, lass dich von einem Fachmann beraten. Du könntest ja zum Beispiel auch zum Jugendamt gehen und Unterhalt für das andere Kind fordern.

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