Hallo!
Ich habe eine 16-jährige Tochter, die nun im August eine Ausbildung begonnen hat. Ihr Bruttoeinkommen liegt brutto bei 384 Euro (netto 305 Euro). Seit Jahren bekomme ich lediglich durch eine Lohnpfändung von meinem Ex-Mann 93,83 Euro für unsere Tochter.
Wie sieht denn nun bei Ausbildungsbeginn der Sachverhalt aus?
Läuft die Lohnpfändung nun einfach weiter oder hat mein Ex-Mann die Möglichkeit auch noch diesen Betrag aufzuheben?
Wenn sich jemand mit Lohnpfändungen bzw. Unterhalt auskennt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen -
lieben Gruß
Sonja
Aufgrund des geringen Pfändungsbetrages vermute ich, dass das Einkommens des Vaters in der 1. Einkommensstufe des DT liegt.
Dann müsste er, unter Berücksichtigung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung, noch 226 € Unterhalt zahlen.
Mit Pfändung kenne ich mich nicht aus, aber da der gepfändete Betrag geringer als das Soll ist, dürfte es keine Änderung geben.
Hast du die Pfändung mit Hilfe des Jugendamtes oder eines Anwalts durchgesetzt? Wenn ja, was sagen die zu deiner Frage?
Hallo Theo,
Danke für deine Antwort
- ich habe den Titel damals, nach zig Querelen, über eine Anwältin erwirkt. Mittlerweile hat diese allerdings ihre Kanzlei verlegt und ist nicht mehr in dieser Region beheimatet.
Zum Glück ist diesen Monat der Unterhaltsbetrag überwiesen worden, vielleicht habe ich ja Glückund es läuft so weiter.
Wenn nicht, muss ich mir wirklich Gedanken machen wie ich vorgehe. Nochmals einen neuen Anwalt suchen oder doch das Jugendamt? Wobei ich nach den Erfahrungen mit Jugendamt (war wirklich sinnlos, da mein Ex einfach nicht zahlte, trotz getr. Vereinbarungen etc.) mir die Anwältin suchte.
Naja, mal sehen wie es weitergeht ...
lieben Gruß und danke nochmals
Sonja
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