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Thema: Unterhaltspflicht für minderjährige, arbeitslose Kinder

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Unterhaltspflicht für minderjährige, arbeitslose Kinder

    Hallo,
    mein minderjähriges Kind ist zwischen Schule und Berufsausbildung vorübergehend arbeitslos und bezieht ALG II. Habe von der ARGE einen Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht erhalten. Ist es ratsam vorhandene Schulden mit der monatlichen Ratenhöhe anzugeben oder lieber nicht?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Die Schulden solltest du schon mit angeben. Aber ob sie bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden, hängt von vielen Faktoren ab (Wann sind die Schulden entstanden? Wofür sind die Schulden entstanden? etc.).

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