Hallo Zusammen,
habe zum 31.12.007 meine betriebsbedingte fristgerechte Kündigung mit einer Abfindung erhalten.
Da ich unterhaltspflichtig gegenüber meiner im Heim lebenden Mutter in Höhe von monatlich ca. 130,00 € war, jetzt meine Frage.
Kann meine Abfindung gemäß Sozialgesetz, nachdem ich jetzt wieder einen neuen Job habe, aber mit 1/3 weniger Nettogehalt, vom Sozialamt für meine Mutter eingesetzt bzw. berücksichtigt werden.
Hoffe auf eine schnelle Antwort, damit ich weis woran ich bin.
Schon jetzt schönen Dank für eure Antworten
Gruß Skania1
Geändert von Skania1 (17.02.2008 um 10:20 Uhr)
Wer zwingt dich denn, dem Sozialamt zu erzählen, dass du eine Abfindung erhalten hast?
Ich würde denen nur sagen, dass sich dein Nettogehalt verringert hat.
ach gibts hier neuerdings Tipps für Sozialbetrug ???![]()
Andy: Wo steht das, dass die Abfindung für die Pflegekosten der Mutter verwendet werden muss? Nur dann könnte "Sozialbetrug" vorliegen. Und dann würde ich auch dazu raten, die Abfindung anzugeben.
Immerhin sind ja Abfindungen wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes steuer- und sozialabgabenfrei:
http://www.arbeitsrecht.de/wbb2/thre...readid=418196&
Ich sehe darin einen wesentlichen Unterschied zu üblichen Einkünften, der es rechtfertigen könnte, es zu "privilegieren".
Geändert von nataly (17.02.2008 um 14:04 Uhr)
man sollte diese Prüfung allerdings der zuständigen Behörde überlassen und nicht zweifelhafte Tipps von wegen nicht melden im Internet verbeiten.
Ich habe recherchiert, dass die Abfindung unterhaltsrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen darstellt:
Unter diesen Umständen muss ich meine Anregung, die Abfindung nicht mitzuteilen, zurückziehen.
Geändert von Pikary (05.03.2008 um 10:12 Uhr)
AHA vor Inbetriebnahme der Tastatur, Suchmaschine benutzen
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...elle-2008.html
unter der Düsseldorfer Tabelle steht auch nochmal geschrieben, was unterhaltsrechtliches Einkommen ist![]()
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