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Thema: KM will keinen Unterhalt zahlen

  1. #1
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    Standard KM will keinen Unterhalt zahlen

    Hallo zusammen,

    mein Lebensgefährte (LG) hat aus erster Ehe zwei Kinder (Sohn 11 und Tochter 14). Bisher lebten beide Kinder bei der Mutter.

    Mein LG hat bisher also für beide Kinder Unterhalt gezahlt.
    Er hat einen Barunterhalt von ca. 2.200 EUR. Wir haben Stufe 4 bezahlt, da er kein Ehegattenunterhalt zahlt und daher eine Stufe höher eingestuft wurde.

    Anfang Juli ist seine Tochter zu uns gezogen. Dies war ein ziemlicher Kampf, da die Mutter dies um jeden Preis verhindern wollte. Letztendlich haben wir es geschafft und seine Tochter lebt nach vielen Streiterein bei uns. Für den Monat Juli hat die Mutter kein Unterhalt gezahlt, für uns war das ok, da wir in dieser schwierigen Zeit nicht auch noch wegen dem Geld streiten wollten.

    Wir hatten allerdings vereinbart, dass die Mutter ab August zahlt. Aber sie weigert sich jetzt doch. Sie meinte nur, dass wird ihr Anwalt direkt mit uns klären. Bisher haben wir nichts gehört und der Monat neigt sich ja wieder dem Ende...

    Was können wir da tun?
    Sie arbeitet nur teilzeit und verdient ca. 1100 EUR netto.
    Sie hatte leider im Juli einen Krankheitsfall, war in Reha und ist seitdem auch krankgeschrieben. Wahrscheinlich noch für zwei Monate. Haben wir hier noch etwas zu befürchten? Kann sie aufgrund von Krankheit sagen, dass kein Geld vorhanden ist?

    Was sollen wir machen? Für den Sohn gibt es einen Titel, welchen sie hat. Wir haben natürlich das Unterhalt für ihn gezahlt. Soetwas ist für uns auch selbstverständlich...

    Wie geht man in einem solchen Fall am Besten und vor allem am schnellsten vor?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Gruß,
    kleeneKagome

  2. #2
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    Standard

    Theoretisch muss sie sich um soviel Verdienst bemühen, dass wenigstens 334 € gezahlt werden kann (gesteigerte Erwerbsobliegenheit), aber wenn sie derzeit krankgeschrieben ist, dürfte das vorerst schwer durchzusetzen sein.

    Das Kindergeld für die Tochter hat der Vater sicher ab August beantragt, oder?

    Zitat Zitat von Kagome Beitrag anzeigen
    Kann sie aufgrund von Krankheit sagen, dass kein Geld vorhanden ist?
    Sie wird ja wohl Krankengeld bekommen. Außerdem sinkt ihr Selbstbehalt von 900 € auf 770 €.

    Zitat Zitat von Kagome Beitrag anzeigen
    Was sollen wir machen? Für den Sohn gibt es einen Titel, welchen sie hat. Wir haben natürlich das Unterhalt für ihn gezahlt.
    Das solltet und müsst ihr auch weiterhin tun. Der Unterhalt für ihn hat mit dem Unterhalt für die Tochter nichts zu tun, auch wenns vielleicht wehtut.

    Zitat Zitat von Kagome Beitrag anzeigen
    Sie meinte nur, dass wird ihr Anwalt direkt mit uns klären.
    Dann solltet ihr auch einen Anwalt einschalten und zwar diesen Monat noch, denn Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden (§ 1613 BGB). Zwar habt ihr eine Vereinbarung, aber ist die schriftlich und somit nachweisbar?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Kagome Beitrag anzeigen
    Für den Sohn gibt es einen Titel, welchen sie hat.
    Hat die Mutter auch einen Unterhaltstitel für die Tochter? Wenn ja, solltet ihr umgehend die Herausgabe verlangen und wenn sie sich weigert, klagen.
    Die Mutter kann aufgrund des Titels jederzeit pfänden. Das Geld dann wiederzubekommen wird schwer.

  4. #4
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    Hallo Theo,

    entschuldige meine späte Antwort:

    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Das Kindergeld für die Tochter hat der Vater sicher ab August beantragt, oder?
    Na klar, dass haben wir gemacht und auch schon eine Bestätigung erhalten. Die KM bekommt also definitiv kein Kindergeld mehr für die Tochter.

    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Hat die Mutter auch einen Unterhaltstitel für die Tochter? Wenn ja, solltet ihr umgehend die Herausgabe verlangen und wenn sie sich weigert, klagen.
    Die Mutter kann aufgrund des Titels jederzeit pfänden. Das Geld dann wiederzubekommen wird schwer.
    Die Mutter hatte einen Titel für die Tochter. Diesen hat sie aber "freiwillig" an uns raus gegeben. Also besteht zumindest schonmal keine Möglichkeit Ihrerseits zu pfänden.

    Zitat Zitat von Theo Beitrag anzeigen
    Dann solltet ihr auch einen Anwalt einschalten und zwar diesen Monat noch, denn Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden (§ 1613 BGB). Zwar habt ihr eine Vereinbarung, aber ist die schriftlich und somit nachweisbar?
    Dies haben wir jetzt auch getan. Natürlich gibt es nichts schriftliches über die Vereinbarung. Das Schreiben ist Mitte der Woche an die KM rausgegangen. Dieses WE hat sie die Tochter fürs Wochenende abgeholt. Die gute KM war sowas von schlecht gelaunt und hat auch nur ein knappes Hallo rausgebracht. Also wird sie den Brief wohl von unserem Anwalt bekommen haben. Sie hat jetzt Zeit bis Anfang September zu reagieren... Ich bin gespannt... Was kann da noch auf mich zukommen? Welche Möglichkeiten hat sie, sich vor der Zahlung zu drücken?

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