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Thema: ER ignoriert Auskunftspflicht des Anwalts

  1. #1
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    Ausrufezeichen ER ignoriert Auskunftspflicht des Anwalts

    Hallo :-) Mein Exmann zahlte bis vor einiger Zeit Unterhalt für unsere gemeinsamen Töchter, 16 und 13 J.
    ER wollte ab Januar 2010 weniger Unterhalt zahlen doch die Richter verdonnerten ihn, aufgrund seines Einkommens, zu mehr wegen Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle.
    Dann ging es los: Zunächst ging sein Arbeitsgeber ins Inolvenz, er zahlte nicht mehr und mein Anwalt pfändete beim Insolvenzverwalter des Arbeitgebers. Dann hatte er kurz neue Arbeit, zahlte wieder etwas. Kurz drauf wurde er wieder arbeitslos, zahlte nicht, wir pfändeten beim Arbeitsam. Dieses teilte uns nun mit, das er seit 15.7.2010 dort nicht mehr gemeldet ist und somit keine Pfändung auf das Konto meines Anwalts überwiesen werden kann. Auf Bitte um Auskunft per Anwalt reagiert ER in keinster Wiese. Auf die Aufforderung die Differenz Pfändung/Unterhaltspflicht = 1800,- € zu zahlen, sonst eidesstattliche Versicherung abgeben reagierte er ebenfalls nicht.
    Ich habe meinern Anwalt gefragt ob ER da so einfach mit durchkommt, alles ignorieren -
    Antwort: Ja wenn er doch nicht antwortet. Sie müssen da selber aktiv werden und uns dann sagen woher er sein Geld bekommt damit wir wissen wo wir pfänden müssen.
    Das kann doch nicht wahr sein, oder??? Wer kann mir da weiter helfen :-(
    LG, corpoceleste

  2. #2
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    Standard

    Du kannst Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.

    Ein neuer Anwalt wäre auch anzuraten. Es gibt sicher Mittel den Vater zur Auskunft zu bewegen, auch wenn ich dir leider keins nennen kann.

    Zitat Zitat von corpoceleste Beitrag anzeigen
    ER wollte ab Januar 2010 weniger Unterhalt zahlen doch die Richter verdonnerten ihn, aufgrund seines Einkommens, zu mehr wegen Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle. Dann ging es los
    Bist du damals vor Gericht oder er?
    Warum wollte er weniger zahlen?
    Es muss ja einen Grund geben, wenn er bisher zuverlässig gezahlt hat.
    Vielleicht würde ein Gespräch unter vier Augen zu mehr führen, als weiter Anwaltsschreiben und Pfändungen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo - er ist damals vor Gericht.
    Den Unterhalt zahlte er pünktlich, doch nach der Erhöhung meinte er, dass er als Arbeitsloser das Gleiche an Geld für sich übrig hätte und zudem endlich mehr Zeit.
    Kurz drauf wurde er ja tatsächlich arbeitslos und der ganze Schlamassel begann.
    Ein Gespräch unter 4 Augen ist leider, wie in so vielen Fällen, völlig ausgeschlossen.
    Leider musste ich auf die Pfändungen eingehen, sonst bliebe mein Kühlschrank mit 3 Kinden leer :-((
    Manchmal wünscht man sich einen einfachen Umgang mit dem Ex aber wie in so vielen Fällen ist das leider nicht möglich.
    Ich denke das ich meinen Anwalt mit diesen Fragen mal persönlich aufsuchen sollte anstatt am Telefon von seiner Tippse abgewimmelt zu werden. Danke ...

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