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Thema: Neue Unterhaltsbereschnung

  1. #1
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    Standard Neue Unterhaltsbereschnung

    Hallo,
    ich habe 4 Kinder,ein Sohn 17 Jahre aus erste Ehe,lebt bei meine ex, andere 3 Kinder in alter von 4,12 und 14 leben bei mir.Bereinigtes Nettoeinkommen 1722 Euro.Selbsbehalt 900 Euro, bleibt
    Verteilermasse 822Euro.Bedarfsermitlung:334+334+334+225=1227
    zu zahlender Unterhalt 224 Euro.Meine Frau bezieht 620 Euro vollerwerbsunfähige Rente auf Zeit.
    Meine fragen:Kann ich volle Kindergartenkosten für 4 Järige Sohn absetzen (wird nur hälfte berücksichtigt).
    Laut DT gehört meine Einkommen in Stufe 2, nicht in Stufe 1 und Selbstbehalt 1000 Euro und nicht 900 Euro, Jugendamt meint wegen Unterhaltstitel die zu zeit 330 Euro ist.
    Und lohnt es sich für mich den Unterhaltstitel der über 18 Jahre gilt abänderen zu lassen.
    Vielen Dank im voraus und ich hoffe auf viele Antworten

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Laut DT gehört meine Einkommen in Stufe 2, nicht in Stufe 1 und Selbstbehalt 1000 Euro und nicht 900 Euro
    Einkommensstufe: Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, aus. Bei einer größeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Abschläge durch Einstufung in niedrigere Gruppen angemessen sein (mehr unter Punkt 1 der Anmerkungen zu DT).

    Bedarfskontrollbetrag: Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf (mehr dazu Punkt 6 der DT).

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Bedarfsermitlung:334+334+334+225=1227
    Wurde das vom Jugendamt ermittelt? Es ist nämlich nicht korrekt.

    Kind 17 J.: 426 € minus 1/2 Kindergeld = 334 €
    Kind 14 J.: 426 € minus 1/2 Kindergeld = 334 €
    Kind 12 J.: 426 € minus 1/2 Kindergeld = 331 €
    Kind 4 J.: 317 € minus 1/2 Kindergeld = 209,50 €

    Sollte dein 1. Kind bei der Familienkasse nicht als Zählkind geführt werden, so dass für die Kinder 12 J. und 4 J. nur 184 € (statt 190 €) und 190 € (statt 215 €) Kindergeld gezahlt wird, sind die Unterhaltszahlbeträge wie folgt: 334 € + 334 € + 334 € + 222 €

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Und lohnt es sich für mich den Unterhaltstitel der über 18 Jahre gilt abänderen zu lassen.
    Ja, auf jeden Fall, da dann auch die Mutter barunterhaltspflichtig wird. Wenn das Kind sich nicht mehr in einer allgemeinbildenden Schulausbildung befindet, rutscht es im Unterhaltsrang sogar noch hinten (4. Rang).

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Meine fragen:Kann ich volle Kindergartenkosten für 4 Järige Sohn absetzen (wird nur hälfte berücksichtigt).
    Kindergartenkosten können eigentlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Soweit die Kosten über die Kosten eines Halbtags-Kindergartenbesuchs hinausgehen, stellen sie Sonderbedarf des Kindes dar, an dem sich der barunterhaltspflichtige Elternteil (hier: du) beteiligen muss. Kann sein, dass deshalb die Hälfte berücksichtigt wurde, als Sonderbedarf des jüngsten Kindes.

  3. #3
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    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Jugendamt meint wegen Unterhaltstitel die zu zeit 330 Euro ist.
    Wurden die 330 € jetzt neu errechnet? Das ist meiner Meinung nach viel zu hoch. Bei 822 € Verteilungsmasse dürfte so 224 €/227 € (hängt vom Kindergeld ab, siehe oben) auf dein ältestes Kind entfallen.

  4. #4
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    Hallo Theo !
    Danke für Deine schnelle und gute Antwort.
    Was mich aber noch interessiert,
    mein Sohn 17 war Realschüler bis 2009 hat dann bis Ende Juni ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht und nun will er erstmal Pause machen und vielleicht nächstes Jahr sein Abitur noch machen.
    Daher muss ich mich noch auf lange Jahre Unterhalt einstellen.
    Geht es denn so einfach dass er ein Jahr nichts macht und ich trotzdem Unterhalt zahle.
    Mein Sohn wird Anfang Juni 18 Jahre. Wahrscheinlich Verzögerungstaktik der Mutter damit Sie länger Unterhalt bekommen.
    Was meinst Du dazu ?
    Viele Grüße Kohl

  5. #5
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    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    mein Sohn 17. nun will er erstmal Pause machen. Geht es denn so einfach dass er ein Jahr nichts macht.
    Drück deinem Sohn mal das Schulgesetz seines Bundeslandes in die Hand. Die Regelungen variieren zwar, aber das Minderjährige ein Jahr gar nichts machen geht in (fast) keinem Bundesland (Schulpflicht plus die anschließende Berufsschulpflicht). Da kann er auch gleich mit den Abitur anfangen.

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Daher muss ich mich noch auf lange Jahre Unterhalt einstellen.
    Kleiner Trost: Nach dem Abitur, aber spätestens mit 21 rutscht er in den 4. Unterhaltsrang.
    Und wenn er im 4. Rang ist, ist der von dir zu zahlende Betrag sehr gering bis Null, da der Bedarf drei minderjähriger Kinder und u.U. der deiner Frau vorrangig zu erfüllen wären.

    Außerdem ist der Sohn verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, den Unterhalt so gering wie möglich zu halten (z.B. Schüler-BAföG beantragen).

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich Verzögerungstaktik der Mutter damit Sie länger Unterhalt bekommen.
    Was meinst Du dazu ?
    Je nachdem, wieviel sie verdient, kann der Schuss auch nach hinten losgehen, indem sie den höheren Anteil zahlen muss.

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    hat dann bis Ende Juni ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht
    Hat er währenddessen BAB bekommen? Meist ist das der Fall und es hätte den von dir zu zahlenden Unterhalt gemindert.

  6. #6
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    Vielen Dank,
    ich bin sehr froh dieses Forum gefunden zu haben vielen Dank an Theo für seine super Hilfe.

    Ob mein Sohn BAB oder sonstiges bezog oder noch bezieht bekomme ich keine genaue Auskunft es heißt nur immer dass er nichts bezieht ,wie aber kann ich dies prüfen bzw an welches Amt soll ich mich da wenden.Wir leben in Oberbayern und mein Kind in Sachsen.
    Außer jeden Monat pünktlich den Unterhalt zu zahlen habe ich kein Recht.
    Viele Grüße Kohl

  7. #7
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    Daumen hoch neue Unterhaltsberechnung

    Hallo, Theo und weiteren Experten,

    jetzt habe ich Beistand meines Sohnes (Jugendamt) angeschrieben um mir zu mitteilen ob er BAB oder Bafög bezogen hat bzw. beziehen wird, und bezüglich des weiteren Bildungsweges mir Auskunft zu geben.Die alte(noch gültige) Unterhaltstitel(kopie) schickt mir Jugendamt(uas meine Wohnort) zu.Meine Ex ist Beamtin bei der Bahn,kann ich auch ihre Jahreseinkommen bzw.
    Steuererklärung verlangen??
    Und kann mann Berufsunfähgikeits Versicherung in volle höhe von 81 Euro monatlich anrechnen lassen??
    Viele Grüße Kohl

  8. #8
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    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Meine Ex ist Beamtin bei der Bahn,kann ich auch ihre Jahreseinkommen bzw. Steuererklärung verlangen??
    Nein, da das Einkommen des Mutter erst mit Volljährigkeit des Kindes Einfluss auf deinen Unterhaltszahlbetrag hat.
    Solange das Kind minderjährig ist, leistet sie Betreuungsunterhalt und der ist unabhängig von ihrem Einkommen.

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Und kann mann Berufsunfähgikeits Versicherung in volle höhe von 81 Euro monatlich anrechnen lassen??
    Hierzu habe ich ein paar Urteile gefunden:
    OLG Hamm 10 UF 284/99
    OLG Dresden 24 UF 450/07

  9. #9
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    Hallo Theo,

    mein Sohn wird in Juni 18.Nach Realschul abschluss geht er in Privatschule Fremdschprachen 2 jahre, kostet 90 Euro.Er bekommt keine Lehrlingsgeld keine Babög nicht.Wird er nach 18-te Lebensjahr Priviligyertes Kind?
    Wieso bekommt er keine Bafög?
    Kann ich eine Ablehnungs bescheid verlangen?
    Ist meine Privaterkrankenzusatzversicherung in höhe von 55 Euro
    Monatlich von Unterhalt abzuziehen?
    Ca. im März wird mein Anwalt Titel abänderen lassen schauen wir was raus kommt.
    Ich habe erfahren das meine Ex als Instruktorin bei der bahn verdient ca. 800 Euro mehr monatlich als ich,also 2600 Euro Netto,
    hat nochmal Verh***atet und hat 5 Järige Sohn.

    Danke in voraus und Gesundes Neues Jahr

    Grüße kohl

  10. #10
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    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Wird er nach 18-te Lebensjahr Priviligyertes Kind?
    Welchen Abschluss strebt er auf der Schule an?

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Wieso bekommt er keine Bafög?
    Das musst du ihn fragen.
    Vielleicht ist die besuchte Schule nicht BAföG förderfähig. Schau dir mal die Internetseite der Schule an - i.d.R. stehen dort Hinweise zum BAföG.

  11. #11
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    Hallo Theo,

    mein Sohn geht für 2 Jahre auf eine Berufsfachschule für Wirtschaft u Sprache staatlich anerkannte Ersatzschule .
    War 2009 für kurze Zeit beim Arbeitsamt gemeldet da er keinen
    Ausbildungsplatz gefunden hat. Ersatz Weise ist er nun auf der o.g Schule.
    Lt. seiner Aussage will er dann vielleicht noch sein Abitur machen.

    Kann ich einen Nachweis Ablehnungsbescheid BAfög verlangen.
    Ist BAföG Einkommensabhängig von meiner Frau.

    Danke kohl

  12. #12
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    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Lt. seiner Aussage will er dann vielleicht noch sein Abitur machen.
    Also ist das derzeit keine allgemeinbildende Schule? Dann wäre dein Sohn nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr priviligiert.

    - deine minderjährigen Kinder sowie deine Frau stehen im Unterhaltsrang vor deinem Sohn
    - dein Selbstbehalt ihm gegenüber erhöht sich von 950 € auf 1.150 €

    Sofern sich an deinem Einkommen nichts grundlegendes geändert hat, wird er dann wohl leer ausgehen.

    Zitat Zitat von kohl Beitrag anzeigen
    Ist BAföG Einkommensabhängig von meiner Frau.
    BAföG spezifische Fragen besser hier:
    Schüler-BAföG - BAföG-Forum, Hartz-IV, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt etc.

  13. #13
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    Habe ia noch einen Unterhaltstitel welcher bis über das 18 Lebensjahr hinaus geht.
    Ist es ratsam diesen noch abändern zu lassen,habe mit meinem Anwalt gesprochen,dieser wollte den Titel abändern lassen.
    Lohnt es sich in diesem Fall ?
    Danke kohl

  14. #14
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    Wenn der Titel unbefristet ist, musst du ihn solange bedienen wie er in der Welt ist.
    Es wäre also schon anzuraten, den Titel mit Vollendung des 18. Lebensjahres ändern zu lassen.

  15. #15
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    Danke Theo,
    ich werde den Titel änderen lassen.
    Ich werde im Juli 2011 wieder darüber berichten.

    Grüß kohl

  16. #16
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    Hallo Theo,
    nun habe ich einen Brief vom Jugendamt erhalten ,meine Frau fordert eine Neuberechnung da 2 Jahre rum sind .Obwohl ich mich auf eine Neuberechnung ab Juli eingestellt hatte da mein Sohn 18 Jahre wird.
    Reicht der letzte Lohnsteuerbescheid/ Lohnsteuerkarte ? Das Jugendamt besteht auf alle Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate.
    Mein Sohn besucht keine allgemeinbildende Schule somit ist er doch dann kein priviligiertes Kind mehr oder ?
    Danke Kohl

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