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Thema: Mehrausgabe für die tochter muß sich der vater dran beteiligen

  1. #1
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    Standard Mehrausgabe für die tochter muß sich der vater dran beteiligen

    ich habe mal eine frage da ich schon 2 std hier im net surfe und nicht das richtige zum meiner frage finde. vl kann mir ja einer helfen.

    folgendes

    von meiner tochter das bett ist zu klein das neue kostet an die 400 euro. ich habe meinen noch ehemann gebeten sich daran zubeteiligen auch an den neuen schulbüchern. er meinte nur dazu .. dafür bin ich ja jetzt nicht mehr zuständig..

    ist das wahr.. kann er trotz trennung sagen ich zahle nur noch den pflicht unterhalt und das war es ?? oder ist es so das er sich an mehrausgaben die ich für meine tochter tätigen muß, daran beteiligen.. wie bett, schulbücher, reitunterrichtkarte sportverein das kostet ja alles ne menge..

    ich finde nirgens einen link dazu welches recht ich habe. könnte mir hier jemand einen link geben..

    vielen dank im vorraus

  2. #2
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    Standard

    In Einzelfällen kann ein Sonderbedarf (unregelmäßiger, überraschender und der Höhe nach nicht vorhersehbarer Bedarf) bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist.

    400 € für ein Bett? Benötigt deine Tochter ein Spezialbett?

    Das neue Bett war vorhersehbar und hätte somit angespart werden können.
    Schulbücher und Sportverein/Reitunterricht sind ebenfalls kein Sonderbedarf.

  3. #3
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    Standard

    danke für die schnelle hilfe.

    nein es ist kein spezial bett ist nur ein bett wo halt noch eine matratze gekauft werden muß.

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