Hallo Netzgemeinde!
Ich bin neu hier und habe ein wahrscheinlich etwas verzwicktes Anliegen:
Mein Sohn, 17 Jahre, beginnt nun eine Ausbildung (Ausbildungsvergütung 300 EUR). Bisher hat er bei der Mutter (von mir geschieden) gelebt. Da die Ausbildungsstätte sich jedoch in einer anderen Stadt befindet und eine tägliche Heimfahrt nicht möglich ist, wird er dort ein Appartment beziehen und nur am Wochenende zu seiner Mutter fahren.. Der Mietvertrag wird auf die Mutter laufen. Ich zahle für meinen Sohn derzeit 398 EUR Unterhalt an die Mutter.
Meine geschiedene Frau und ich haben uns geeinigt, dass wir uns die Kosten für das Appartment zu gleichen Anteilen teilen werden.
Dazu hätte ich nun ein paar Fragen:
Muss ich dann den Unterhalt weiter an die Mutter zahlen oder direkt an meinen Sohn?
Wenn ich den Unterhalt an die Mutter zahlen muss, muss sie dann dem Sohn den Betrag zukommen lassen?
Ist dann die Mutter praktisch auch unterhaltspflichtig gegenüber unserem dann nicht mehr bei ihr lebenden Sohn?
Wird der Unterhalt gemindert?
Gibt es für mich Möglichkeiten, etwas steuerlich geltend zu machen? (Sollte ich daher u. U. den Mietvertrag auch auf mich laufen lassen?)
ich weiß, dass ist ganz schön umfangreich, aber vielleicht weiß ja doch jemand Rat!
Für Anworten oder Anregungen darf ich mich schon jetzt ganz herzlich bedanken und wünsche dem Forum hier auch weiter ein gutes Gelingen!
Es grüßt,
Eledro
- Kindergeld: erhält ab Auszug derjenige der den höheren Barunterhalt zahlt (Kindergeld nicht eingerechnet)
- BAB beantragen
- Unterhaltsbedarf (ab Volljährigkeit 640 €, vorher tatsächliche Kosten) minus Kindergeld minus Ausbildungsvergütung (minus ausbildungsbedingter Mehrbedarf 90 €) minus BAB = Zahlbetrag, der zwischen den Eltern aufgeteilt werden muss
Ab Volljährigkeit an den Sohn.
Bis dahin bin ich nicht sicher, da die Mutter ja eigentlich das Sorgerecht hat.
Wenn du an sie zahlst, muss sie es natürlich weitergeben.
Wenn der Sohn einen eigenen Haushalt hat, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Und zwar nicht halbe/halbe, sondern, wie bei Volljährigen, im Verhältnis ihres Einkommens.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass du künftig weniger zahlen musst.
Nein, da ihr für den Sohn Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag habt.
Bringt dir nichts.
Davon unabhängig muss ohnehin ein Elternteil den Mietvertrag mit unterschreiben, da Kind minderjährig.
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