Moin zusammen!
Ich habe folgende Frage, die ich nach erfolgter Suche noch nicht klären konnte:
Reduziert sich der zu leistende Unterhalt (zwei Kinder, Stufe 1)während meiner Elternzeit (Kind aus neuer Beziehung)?
Theoretisch handelt es sich um eine Einkommensreduzierung, die eigentlich nicht sein müsste - mir allerdings trotzdem zusteht und im Sinn meiner neuen Beziehung ist.
Eine Besserstellung der ersten Kinder (Keine Elterneit wegen des Unterhalts) kann es eigentlich nicht geben, trotzdem haben sie einen Unterhaltsanspruch.
Bisher haben sich Auskünfte im Bereich "Absprache herbeiführen" bewegt, ein Urteil o.ä. habe ich nicht recherchieren können.
Grüße,
tom
Soweit ich weiß, kannst du in Elternzeil gehen, wenn der Kindesunterhalt in bisheriger Höhe gesichert ist (z.B. über das Einkommen deiner Partnerin).
Moin!
Danke erst einmal für die Antwort.
Losgelöst von der Unsicherheit hinsichtlich einer Regelung werde ich den Unterhalt für zwei Monate am Elterngeld orientieren.
Ich nutze die Elternzeit nicht um den Unterhalt zu mindern, sondern nehme ein familienpolitisch ausdrücklich gewolltes Recht in Anspruch (bei dem ich zusätzlich die Betreuungszeiten für meine älteren Kinder erhöhe).
Die Dauer ist begrenzt und ich denke, dass dies hinzunehmen ist.
Trotzdem bleibt die Sorge vor ggf. strafrechtlichen Folgen...abgesehen von der Reaktion der vermutlich wenig begeisterten Mutter.
Den Anteil an den Kinderbetreuungskosten trage ich weiter.
Vielleicht hat ja noch jemand Erfahrungen gemacht, ich wäre für Infos sehr dankbar.
Gruß![]()
Das solltest du unbedingt vorher mit einem Anwalt besprechen.
Nach meinen Recherchen im Internet kannst du den Unterhalt nicht wegen Elternzeit reduzieren. Ich hab sogar ein Urteil (noch aus Zeiten des Erziehungsurlaubs) gefunden, wo der Selbstbehalt des Vaters auf 0 reduziert und er sogar zur Aufnahme eines Minijobs während des Erziehungsurlaubs verpflichtet wurde, um den Unterhalt weiterzahlen zu können.
Gerade wenn du jetzt schon weißt, dass die Mutter nicht begeistert sein wird, solltest du dich absichern.
Danke Dir
Das ist derzeit der Knackpunkt: der Grund für die Reduktion des Unterhalts. Und auch die Tatsache, dass dieser weiterhin gezahlt wird - angepast an das kurzfristig geringere Gehalt.
Und auch die Frage, ob das gemeinsame Kind mit meiner Partnerin eine "Schlechterstellung" hinzunehmen hat, weil ich nicht in Elternzeit gehen kann (um den Unterhalt weiterhin zu garantieren).
Aber ich gebe Dir Recht: ich werde den Spaß mal besonnen angehen.
Nachdem ich meinem Anwalt bald locker über 2.000€ lediglich für den Erhalt des derzeitigen status qou überweisen darf....ist mein Interesse an weiteren Verteidigungsszenarien erst einmal gedeckt. Sinnlose Eskalationen brauche ich nicht.
Schönes WE!
Gruß,
tom
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