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Thema: Ärger mir Jugendamt wegen Unterhalt bzw.Pföichten dazu

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard Ärger mir Jugendamt wegen Unterhalt bzw.Pföichten dazu

    Hallo an alle,

    bin völlig verzweifelt und hoffe, es kann mir jemand helfen.
    das problem: ich lebe in scheidung und habe 4 kinder. da ich mit hartz 4 keinen unterhalt zahlen kann, zahlt das jugendamt.
    ich bezahle von meinem regelsatz meine nebenkosten für meine unterkunft und daneben rund 4000 euro schulden ab, die meine
    ex frau verursacht hat; dadurch bleiben mir rund 100 euro zum leben übrig. trotzdem habe ich alle 14 tage zwei meiner kinder bei mir, die ich mit versorge.
    nun verlangt das jugendamt von mir jeden monat 20 bewerbungen, wodurch ich noch weniger geld zum leben übrig
    hätte und dann könnte ich meine kinder nicht mehr nehmen.
    ich bin aus gesundheitlichen gründen schwer vermittelbar, es gibt auch noch keine festsetzung vom gericht, da die scheidung noch nicht durch ist.
    nun meine frage: was kann ich tun? ich habe dem jugendamt bereits meine situation geschildert, doch kommt es mir nur mit
    paragraphen mit denen sie ihre forderungen begründen.
    ich bin völlig verzweifelt und wenn ich wegen den forderungen des jugendamtes meine kinder nicht mehr zu mir nehmen kann, würden besonders die beiden kleinen (3 und 5 jahre) darunter leiden,da sie sehr an mir hängen...

    lg

    zzbaron

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    1.542

    Standard

    Forderung des Jugendamt zwecks Bewerbungen: Hierzu kann ich leider nichts sagen.

    Schulden: Schuldnerberatung

    Nebenkosten: Da du diese selbst zahlst, vermute ich deine Wohnung ist für eine Person nicht angemessen.
    Daher zum Thema Sonderbedarf beim Umgangsrecht:
    Es gibt bereits verschiedene Urteile, wo Vätern/Müttern ein Sonderbedarf in Form von erhöhtem Wohnraumbedarf, Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und sogar anteilige Regelleistungen für die Besuchstage zugesprochen wurden. Zu zahlen hat dies das Sozialamt oder die Arge (je nach den Verhältnissen).
    Nutze mal die Suchmaschine.
    Hier ein paar Aktenzeichen, ist aber ein rein zufällige Auswahl, da gibt es noch mehr:
    Sozialgericht Fulda S 10 AS 53/09
    Sozialgericht Schleswig S 2 AS 52/05 ER
    Sozialgericht Dresden S 23 AS 982/05 ER

    Es gibt auch Foren speziell für ALG II, wo man dir genaueres sagen könnte. Eins davon:
    Hartz IV / ALG II - BAföG-Forum, Hartz-IV, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt etc.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard

    hallo,

    nein, meine wohnung ist nicht unangemessen. ich zahle strom, gas,warmwasser,versicherungen etc. selber.
    wegen den schulden kann die schuldnerberatung nicht viel machen, es sind behördenschulden und wenn ich die nicht zahle, dann werde ich gepfändet - egal was.
    lg

    zzbaron

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