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Thema: mit wie viel unterhalt kann ich rechnen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard mit wie viel unterhalt kann ich rechnen?

    Hallo,

    mein Mann zieht wohl in der nächsten Zeit aus, sobald er eine Wohnung gefunden hat. Ich habe mich schon versucht zu informieren, was da jetzt so finanziell auf mich zukommt und mit wie viel Unterhalt ich rechnen kann. Leider bin ich total überfordert, weil mir jeder etwas anderes sagt und bei den Tabellen steig ich auch nicht so richtig durch. Vielleicht könnte mir jemand helfen.

    Mein Mann verdient 1300,- Euro netto.
    Ich 350 Euro. Wir haben 2 Kinder mit 6 und 8. Ich würde gern die Wohnung behalten, da es im Umkreis nichts gibt und die Kinder sonst aus der Schule müssten. Da wir uns freundschaftlich trennen ist es von seiner Seite aus kein Problem, aber ob ich sie finanzieren kann ist die andere Seite. 4 Zimmer 430 euro warm.

    Kann ich da notfalls auch auf Hilfe vom Staat hoffen?

    Ich wäre um jede Auskunft sehr dankbar.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von beasley Beitrag anzeigen
    Mein Mann verdient 1300,- Euro netto.
    Ich vermute mal, er hat Steuerklasse III. Nach der Trennung muss er in Steuerklasse I wechseln, wodurch sich sein Netto auf ca. 1.160 € (bei 1.630 € brutto) reduziert.
    Bereinigt um die berufsbedingten Aufwendungen und den Selbstbehalt von 900 €, wirst du wohl mit ca. 200 € Unterhalt rechnen können. Kommt natürlich drauf an, wie weit dein Mann zur Arbeit fährt.

    Dazu Unterhaltsvorschuss pro Kind 180 € abzgl. dem gezahlten Unterhalt.

    Zitat Zitat von beasley Beitrag anzeigen
    Ich 350 Euro. Wir haben 2 Kinder mit 6 und 8. 4 Zimmer 430 euro warm.
    Kann ich da notfalls auch auf Hilfe vom Staat hoffen?
    Du hast also:
    350 € Erwerbseinkommen
    200 € Unterhalt
    160 € Unterhaltsvorschuss
    368 € Kindergeld
    Summe 1.078 €

    Scheint, als müsstest du zusätzlich ALG II beantragen.

    Bedarf 359 € + 2 x 251 €
    Mehrbedarf Alleinerziehend 129 €
    Miete 430 €
    Summe 1.420 €

    Abzügliches des Einkommens (auf dein Erwerbseinkommen erhälst du einen Freibetrag von 150 €) erhälst du noch ca. 492 € ALG II.
    Ob die Wohnung von der Größe und vom Preis her angemessen ist, musst du bei der zuständigen Arge erfragen.

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