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Thema: Muss ich Unterhalt nachzahlen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Muss ich Unterhalt nachzahlen?

    hallo

    ich habe eine tochter, sie wird im juni 11, seit juni 2005 bezahle ich monatlich 249 euro unterhalt für meine tochter an meine exfrau. nun bekam ich einen brief vom jugendamt, daß sich meine exfrau erkundigt hat was ich an unterhalt zu zahlen habe. in dem brief steht, daß sich die düsseldorfer tabelle seit 2005 häufig geändert hat und ich ab juni 2005 bis februar 2010 fast 300 euro unterhalt nachzahlen muss, bis 04.03.2010.
    und ab 1. märz muss ich 283 euro monatlich unterhalt bezahlen.
    kann es sein, daß ich für 5 jahre nachzahlen muss und warum hat man mir NIE mitgeteilt, daß sich der unterhalt erhöht hat?
    die dame vom jugendamt am telefon sagte, ich müsse schauen, ob sich die düsseldorfer tabelle geändert hat!
    wer kann mir BITTE helfen???
    In den Scheidungsunterlagen steht was von 107%...

    DANKE

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Ja, du musst den Betrag nachzahlen. Dies hängt damit zusammen, dass in deinem Unterhaltstitel kein bestimmter Betrag festgehalten wurde, sondern eine Prozentangabe. Dadurch handelt es sich um einen sogenannten dynamischen Titel. Dies bedeutet, dass sich die Höhe des Unterhalts, der verlangt werden kann, automatisch anpasst ohne dass neu geklagt oder eingefodert werden muss. Die Dame vom Jugendamt hat recht, du bist verpflichtet, dich eigenständig zu erkundigen und im Übrigen wird über eine Abänderung der Düsseldorfer Tabelle auch in den Medien berichtet. Das wird auch an dir nicht vorüber gegangen sein. Sorry.
    Gruß Chiemsee.

  3. #3
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    Standard Unterhalt nachzahlen

    Hallo 0815spongebob,

    auch Kindesunterhalt unterliegt der Verwirkung, wenn er nicht über längere Zeit nicht geltend gemacht wird.

    Also:
    Dringend gegenüber dem JA einwenden, dass der erhöhte Unterhaltsanspruch verwirkt ist, soweit er länger als ein Jahr nach erhebung der Forderung durch das JA zurück liegt.

    Der Rest sollte gezahlt werden.

    Gruß.

  4. #4
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    hallo hansedgar

    danke für die antwort.
    aber den punk was du mir geantwortet hast unter "also" verstehe ich nicht. kannst du mir das BITTE genauer erklären?!

    DANKE

  5. #5
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    Standard Unterhalt

    Hallo 0815 spongebob,

    sorry!

    In diesem Fall sollte man an das JA schreiben:

    Die Erhöhung für 12 Monate vor dem Zugang des Schreibens wird anerkannt und gezahlt, die Unterhaltsforderung für die Zeit davor sei verwirkt und werde nicht gezahlt. Für die Zukunft: Sind die Einkommensverhältnisse sonst gleich geblieben?

    Gruß.

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