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Thema: Nettoeinkommen > Freie Wahl der Steuerklasse?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Nettoeinkommen > Freie Wahl der Steuerklasse?

    Hallo liebe Community,

    leider finde ich nirgends in den Gesetzesschriften etwas über die Errechnung des Nettoeinkommens.
    Gilt grundsätzlich die Lohnsteuerklasse meine Wahl oder kann ich (z.B. bei Heirat) zu einer bestimmten Steuerklasse gezwungen werden, um das Nettoeinkommen möglichst hoch anzusetzen?

    vielen Dank für eure Antworten

  2. #2
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    Standard

    Nachtrag:
    gemeint mit dem höher anzusetzenden Nettoeinkommen bei Wahl einer anderen Lohnsteuerklasse ist natürlich die Berechnungsgrundlage für Unterhaltsansprüche.

    Bei nahezu gleicher Einkommensverteilung wählt man ja (eigentlich) IV/IV. Kann man zwecks Erhöhung des Nettoeinkommens / der Berechnungsgrundlage zu III/V "gezwungen" werden?

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Standard

    Ja, indirekt. Das bedeutet, dass du grundsätzlich deine Steuerklasse zwar frei bestimmen kannst, sollte sich jedoch herausstellen, dass du bei der Wahl einer anderen Steuerklasse ein höheres Nettoeinkommen erzielen würdest, wird im Rahmen der Unterhaltsberechnung diese günstigere Steureklasse rein "fiktiv" zu Grund gelegt. Auf diese Weise wird so getan als ob du tatsächlich die günstigere Steuerklasse gewählt hättest. Hintergrund ist, dass du dich im Unterhalt so leistungsfähig wie möglich machen musst.
    Gruß Chiemsee

  4. #4
    Neuer Benutzer
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    Frage

    Super, vielen Dank für die Antwort.

    Ich habe nichts gegen eine fiktive Annahme des vermeintlich höheren Einkommens, auf dessen Grundlage der Unterhalt festgelegt wird. Aber eine Direktion der Steuerklassenwahl wollte ich mir nicht gefallen lassen.

    Wird bei dieser Annahme auch eine potenzielle Steuernachzahlung berücksichtigt, die sich dementsprechend ja auch mindernd auf das Jahresgehalt auswirkt?
    Ich meine damit, dass man bei Klasse III/V zwar mehr netto hat, aber dafür (i.d.R.) eine Steuernachzahlung erhält. Bei IV/IV wiederum hat man weniger netto, aber dafür bleibt man von Nachzahlungen verschont...

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