Hallo Leute,
habe mal ein paar Fragen. Ich habe einen Sohn der 6 Jahre alt ist. Zum damaligen Zeitpunkt war ich beim Bund und konnte so auch immer den Unterhalt für meinen Sohn zahlen. Nun bin ich seit 3 Jahren am studieren und habe auch immer fleißig mein Unterhalt gezahlt. Nun zum letzten Jahr meines Studiums wird mein Geld verdammt knapp sodaß ich schon sehr bald meine WG Wohnung aufgeben muß und mein Konto ist auch schon fats immer überzogen. Ich habe auch schon mit dem Jugendamt, das für meinen Sohn zuständig ist, telefoniert und meine Problem geschildert, doch dort wurde mir nur gesagt: "Na und Sie hätten ja nicht studieren müssen".
So nun zu meinen Fragen:
Gibt nicht eine bestimmte Grenze an Geld die ich immer haben sollte um mein sprichwörtiges Überleben zu sichern?
Kann man den Unterhalt irgendwie für ca. 1 Jahr aussetzten und nachher nachzahlen sodaß ich mein Studium abschließen kann?
Falls Ihr noch wissen wollt wie meine monatlichen Kosten aussehen:
650 € bekomme ich an Bafög, davon zahle ich 258 € Unterhalt und 230 € Miete im Monat, den Rest sprich also 162 € benötige ich zum überleben, dieses reicht aber vorne und hinten nicht.
Natürlich arbeite ich in den Semesterferien um mir Geld dazu zu verdienen.
Und könnt Ihr mir helfen, benötige dringend hilfe.
Danke euch schon einmal
Mit deinem Einkommen bist du eigentlich gar nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Die sozusagen wirtschaftliche Überlebensgrenze liegt bei 890,-€. Auf diesen Selbstbehalt hats du Anspruch. Die Unterhaltspflicht einem Minderjährigen gegenüber wird jedoch sehr streng gehandhabt. Dennoch kannst und darfst du beruhigt weiterstudieren, da du ja wohl kurz vor dem Abschluß stehst und sich mit dem Studium deine Arbeitschancen und der zu erwartende Verdienstes und somit deine Leistungsfähigkeit im Unterhalt erhöhen. Unterhalt kann nicht ausgesetzt werden. Wenn du nicht leistungsfähig bist wie zur Zeit, dann kannst du auch nicht zahlen. Du mußt dann auch nicht rückwirkend zahlen. Das Jugendamt erzählt Stuss ! Die Mutter deines Sohnes kann für diesen Unterhalt vom Staat bekommen nach dem sogenannten Unterhaltsvorschussgesetz. Danach wird dem Kind Unterhalt gewährt bis zum 12. Lebensjahr oder längstens 6 Jahre lang. Die Kindesmutter sollte einen solchen Antrag beim Jugendamt unverzüglich stellen. Rückwirkend werden keine Zahlungen geleistet, sondern erst ab Antragstellung. Wichtig! Du kannst in Ruhe zu Ende studieren !
Gruß, Chiemsee
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