ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft für mein Kind. Bisher wurde der Unterhalt beim Kindesvater per Lohnpfändung überwiesen, nun hat der Kindesvater den Job gewechselt und dem Ju. amt gesagt er verdient weniger. Das Ju. amt hat ohne meine ZUstimmung die Lohnpfändung beendet und keine neuen Lohnnachweise gefordert. Was passiert wenn er doch mehr verdient wie bisher? Und kann das Ju. amt die Lohnpfändung einfach beenden? Bisher wurde ich dazu immer angeschrieben.
Am besten, Du fragst einfach beim Jugendamt nach, was diese Vorgehensweise soll. Solltest Du damit nicht einverstanden sein, kannst Du jederzeit die Beistandsschaft aufheben lassen. Dann müsstest Du dich allerdings selbst um die Sache kümmern und ggf. einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren. Aber zunächst würde ich das Jugendamt bitten die aktuellen Unterlagen des Kindesvaters abzufordern, damit die Sache überprüft werden kann. Dieses Auskunftsrecht steht Dir gesetzlich zu.
Gruß Chiemsee
also wenn der kindesvater seinen job aufgibt um einen job anzunehmen der weniger lohn hat muss er dieses sehr gut begründen können dass darf er nicht.
dann ist immernoch das alte urteil für pfändungen gültig das Ju-amt muss diesen aber gegenüber des alten Arbeitgebers aufheben.
Dein EX ist aber zur Lohnauskunft Verpflichtet was heißt wenn er weniger verdient muss dass nicht heißen du bekommst weniger. in diesem Fall würde ich auf jedenfall einen Fachanwalt aufsuchen denn mir ist unklar warum dein EX einen job angenommen hat be dem er weniger verdient????
wenn es keinen grund wie Neugründung einer Fam. dazu führender Umzug oder Personalsenkung gab hat er ein problem dann bleibt der Unterhalt wie er ist.
Tip lass diesen Unterhalt mit einem Titel vom Gericht Festsetzen somit bleibt er bis zur nägsten erhöhung vom betrag wie er ist dass heißt wenn er bislang zb. 256 € zahlte und wegen dem neuen job nur 156 dann bleibt die Forderung bei 256 auf deutsch er hat Unterhaltsschulden von 100€ die er dann immernoch Zahlen muss.
Eigenerfahrung !!
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