Hallo,
ich bin neu hier weil ich eine spezielle frage habe. wahrscheinlich dann noch ein paar mehr
ich habe gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden.
leider kenne ich mich mit dem unterhaltsrecht auch nicht gut genug aus.
unser fall sieht so aus...
scheidung vor 4 jahren in österreich. die beiden kinder aus der ehe leben bei mir und meinem neuen mann in deutschland. ich habe die alleinige obsorge.
vater der kinder bezahlt seit jahren zu wenig unterhalt und nun gar nicht mehr.
er hat sich nach einer menge angehäuften schulden, wahrscheinlich durch spielsucht, ins ausland abgesetzt.
das Jugendamt teilte mir heute mit dass sie stranfanzeige wegen verletzung der unterhaltspflicht stellen würden.
was heisst das konkret für ihn?
dass ich dadurch wohl auch kein geld sehen werde ist mir klar...aber was bedeutet es für seinen aufenthalt im ausland und eventueller einreise nach österreich?
vielen dank im voraus
lg
hevia
Hallo,
der Kindesvater muss damit rechnen, bei der Einreise zur Durchführung des Strafverfahrens in Haft genommen zu werden. Das wird allenfalls die Bereitschaft zur Regelung der aktuellen Unterhaltsleistungen fördern, sicher ist auch das nicht. Im Ausland hat er wohl wenig zu befürchten.
MfG.
vielen dank für die schnelle antwort.
die anzeige wurde ja von deutschland aus gestellt. die verhaftung bei grenzübertritt nach deutschland wäre mir klar, aber gilt diese auch bei grenzüberschritt nach österreich?
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