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Thema: Unterhaltszahlung trotz Adoption?

  1. #1
    Sam
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    Frage Unterhaltszahlung trotz Adoption?

    Ich habe eine 9 jährige uneheliche Tochter, für die ich die Vaterschaft anerkannt habe. Ich war mit der Mutter weder verheiratet, noch habe ich mit in einer eheähnlichen Gemeinschaft zur Zeit der Geburt gelebt. Die Mutter meiner Tochter hat vor ca. 2Jahren geheiratet und ihr Mann hat meine Tochter adoptiert.
    Muss ich nach der Adoption noch Unterhalt zahlen, und wie bzw. wo (§) ist das gesetzlich geregelt ?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Bei einer Adoption tritt der Adoptivvater in alle Rechte und Pflichten des leiblichen Vaters ein. Du müsstest keinen Kindesunterhalt mehr zahlen, hättest allerdings auch kein Umgangs- und Besuchsrecht mehr.

    Achtung: Einbenennung nach § 1618 BGB ist keine Adoption!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Hast du deine Einwilligung zur Adoption erteilt? Ich gehe mal davon aus, dass dies der Fall ist. Mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens deiner Einwiligungserklärung ist deine Unterhaltspflicht erloschen. Der Adoptivvater hat nun den Unterhalt für deine Tochter zu leisten. Dies kannst du nachlesen in § 1751 Abs. 4 BGB.
    Gruß Chiemsee

  4. #4
    Sam
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    Ich habe erst vor kuzem von meiner Tochter erfahren, dass Sie Adoptiert wurde und jetzt einen anderen Nachnahmen Hat. Ich wurde nicht gefragt.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Sam Beitrag anzeigen
    Ich habe erst vor kuzem von meiner Tochter erfahren, dass Sie Adoptiert wurde und jetzt einen anderen Nachnahmen Hat.
    Da handelt es sich hier mit ziemlicher Sicherheit nur um eine Einbennung. Einer Adoption hättest du zustimmen müssen.

    Deine Unterhaltspflicht besteht also fort.

  6. #6
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    du schreibst käse!

    deine tochter wurde mit sicherheit NICHT adoptiert!

    denn dann hättest du beim NOTAR einwilligen MÜSSEN!

    deine tochter hat lediglich den neuen familiennamen mit angenommen und heisst jetzt so wie ihre mama und der ihr mann.
    das nennt man EINBENENNUNG und hat NICHTS mit einer adoption zu tun!

    wenn die mutter das alleinige sorgerecht hat wirst du nicht gefragt ob das kind den neuen nachnamen annehmen kann.

    also, du BIST weiterhin der kindesvater und natürlich auch unterhaltsverpflichtet.


    du scheinst aber einen seeehr guten kontakt zu deinem kind zu haben

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