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Thema: Unterhaltserhöhung bei Steuerklasse III

  1. #1
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    Standard Unterhaltserhöhung bei Steuerklasse III

    Hallo!

    Ich habe eine Frage: Mein Mann zahlt für seinen Sohn (6) Unterhalt. Wir möchten selbst auch ein Kind haben und ich frage mich, ob sich der Unterhalt für seinen Sohn erhöht, wenn mein Mann während ich Erziehungsurlaub nehme, die Steuerklasse 3 wählt. Ich habe dann Elterngeld als Einkommen und bin ja nicht berufstätig. Zählen wir (also Kind und ich) dann mit rein bzw das Netto, was sich ja durch Steuerklasse 3 um ca 300 Euro erhöhen würde? Dann wäre eine Erhöhung selbstredend, fragt sich nur, um wieviel.?
    Seine Exfreundin ist mittlerweile auch voll berufstätig- aber ich glaube das ist egal in diesem Fall.

    Vielen Dank schonmal fürs grübeln;-)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Natürlich hat dein Mann ein höheres Netto, womit sich der Unterhalt höchstwahrscheinlich erhöhen würde. Entscheidend bei dieser Frage ist, ob durch das höhere Netto auch ein weiterer Sprung in der Düsseldorfer Tabelle gemacht wird und sich auch der Bedarf seines Sohnes erhöht.

  3. #3
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    So wie ich das sehe, wäre dann ein Sprung in die nächste Stufe. Durch die Steuerklasse 3 erhöht sich das Netto dann in etwa um 272 Euro.
    Ich frage mich nur, ob beim Eigenbehalt des Mannes dann die Frau und das Kind zu Hause auch berücksichtigt werden oder ob es heisst - die haben noch das Elterngeld.?
    Ach ne, heisst glaub eich nicht Eigenbehalt sondern Eigenbedarf.

  4. #4
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    Unglücklich

    Hallo Lalelu,
    wenn Ihr nicht Verheiratet seid, dann wirst Du nicht mit reingerechnet, aber Euer Kind. Wir haben dieses Problem auch gerade. Liebe Grüsse und viel Glück.

  5. #5
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    Hallo

    die beiden sind aber verheiratat sonst könnte er ja nicht in Steuerklasse III

  6. #6
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    Sorry kenn mich mit den Steuerklassen nicht so aus, dann wird sie und Ihr kleines mitgerechnet.

  7. #7
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    Ja genau, mein Mann und ich sind verheiratet.

    Kennt sich denn jemand aus, wie das mit dem Eigenbedarf dann aussieht, ob ein höherer bei der Unterhaltsfestsetzung angerechnet wird, weil zu Hause auch Frau und Kind sitzen?

    Heute kam der nächste Clou. Wir haben beide Steuerklasse 4 gewählt und ich habe "spiegelgleich" zu der Steruerkarte von meinem Mann einen halben Kinderfreibetrag drauf - das wäre richtig so und das würde beim Ehegattensplitting beim Lohnsteuerjahresausgleich glatt gezogen...??? Ich will gar keinen halben Kinderfreibetrag!!!!???

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Ihr hättet das mit der Steuerklasse 3 ruhig machen können, da sich der Unterhaltsanspruch trotz Erhöhung des Nettos nicht erhöht hätte. Hintergrund ist, daß der Steuerklassenwechsel Eure Privatsache ist und bei der Unterhaltsberechnung in der Höhe herausgerechnet wird wie er Euch Vorteile bringt. Im übrigen würde Euer gemeinsamen Kind unterhaltsrechtlich genauso behandelt wie das Kind, das dein Mann mit seiner Ex hat. Der Selbstbehalt (nicht Eigenbedarf) ändert sich nicht. Der liegt weiterhin bei netto 890,-€ und zwar unabhängig von der Anzahl derjenigen, denen er Unterhalt zahlen muß. Sollte der Eigenbedarf unterschritten sein unter Berücksichtigung des 6-jährigen Kindes und Eures Kindes würde dies sogar zur Folge haben, daß weniger Unterhalt an den 6-jährigen fließt.Das mit dem 1/2 Kinderfreibetrag ist doch völlig o.k.
    Gruß, Chiemsee
    Geändert von Chiemsee (08.11.2007 um 18:54 Uhr)

  9. #9
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    Vielen Dank, so kann ich mir in etwa vorstellen, was rauskommen wird.
    Was ich nicht verstehe...ok Unterhalt für das erste Kind und das neue Kind und der Vater hat den Selbstbehalt von 890 Euro und die Frau, die dann in Elternzeit ist.? Mir gegenüber hat mein Mann ja auch Unterhaltspflicht, wenn man es streng ausdrücken will - aber für die Frau wird nichts angerechnet für die Zeit, die sie nicht arbeitet?
    Noch sind wir beide berufstätig, so dass Steuerklasse IV die beste Wahl ist, aber wenn es soweit ist, dann bin ich ja zu Hause und mein Mann kann dann die Steuerklasse III wählen.
    Ok, dann hat man ja einen kleinen Überblick gewonnen.

  10. #10
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    Hallo

    na ab 01.01.08 soll das neue Unterhaltsgesetz kommen. Ab dann werden zuallererst mal die Kinder mit Unterhalt versorgt und nur wenn dann noch vom netto über dem Selbstbehalt was übrig ist, kann für die betreuende Mutter auch Unterhalt gezahlt bzw. angerechnet werden.

    Gruss Andy

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