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Thema: Abzüge bereinigtes Netto & Eingruppierung Ddorf Tabelle

  1. #1
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    Standard Abzüge bereinigtes Netto & Eingruppierung Ddorf Tabelle

    Hallo zusammen,

    habe zwei Fragen zur Unterhaltsberechnung. Aktuelle Situation:

    Verheiratet in 2ter Ehe, 2 Kinder, Frau arbeitet nicht.
    Kind (17) aus erster Ehe, macht ABI wohnt bei der Mutter welche seit Jahren neu verheiratet ist.

    1. Frage:
    Welche Abzüge führen denn zum "bereinigten" Nettoeinkommen ?

    Bisher habe ich folgende Abzüge herausgefunden:
    1. Berufsbedingte Aufwendungen pauschal 5%
    2. Krankenkasse (ich bin privatversichert, werden die Beiträge meiner Frau und der beiden Kinder auch abgezogen ?

    Was ist mit: Pflegeversicherung, Selbstbehalt der Privaten Krankenvers., Riester Beiträge etc...


    2. Frage
    Da ich aktuell 4 unterhaltsberechtigte zu versorgen habe ( Kind aus 1. Ehe, 2 Kinder + Frau der 2ten Ehe) werde ich da in der Ddorf Tabelle eine Gruppe zurückgestuft ?

    Schon jetzt vielen Dank und Grüße
    vom Blufi

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von blufi Beitrag anzeigen
    Welche Abzüge führen denn zum "bereinigten" Nettoeinkommen ?
    Ausführliche Erläuterung: Scheidung Online - Kostenloser Ratgeber und Scheidungsservice

    Zitat Zitat von blufi Beitrag anzeigen
    Da ich aktuell 4 unterhaltsberechtigte zu versorgen habe ( Kind aus 1. Ehe, 2 Kinder + Frau der 2ten Ehe) werde ich da in der Ddorf Tabelle eine Gruppe zurückgestuft ?
    Deine Kinder sind alle im 1. Rang, deine Frau im 2. oder 3. (hängt von der Dauer der Ehe und ggf. Kinderbetreuung ab).

    Seit 01.01.2008 werden Unterhaltsansprüche der Personengruppen ab dem 2. Rang nur berücksichtigt, wenn die Unterhaltsansprüche aus der 1. Rangstufe voll befriedigt sind. Sofern innerhalb eines Rangs mehrere Berechtigte Ansprüche geltend machen, sind diese anteilig zu berücksichtigen.

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