Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde verabschiedet. Damit ändern sich die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle ab dem 01. Januar 2010.
Die neue Tabelle sieht dabei wie folgt aus, wobei die EK-Gruppe 1 feste und die EK-Gruppen 2 bis 10voraussichtliche Zahlen sind:
Für das 1. und 2. minderjährige Kind können 92 €, für das 3. 95 € und für das 4. Kind 107,50 € 1/2 Kindergeldanteil abgezogen werden.
Für volljährige Kinder ist das Kindergeld voll also mit 184 €, 190 € und 215 € abzuziehen.
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu hören, dass der Selbstbehalt eventuell auf 950 € erhöht wird. Eine Entscheidung wird erst im Januar erwartet.
Heute wurde die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf veröffentlicht. Die neue Tabelle mit Zahlbeträgen (nach Abzug des Kindergeldes) finden Sie hier:
Düsseldorfer Tabelle 2010
Geändert von Pikary (08.04.2011 um 01:07 Uhr)
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