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Hat Kind anspruch auf Unterhalt nachdem es adoptiert

Kindesunterhalt (Minderjährige) (Unterhalt)

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Alt 19.12.2009, 23:22
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Registriert seit: 19.12.2009
Beiträge: 5
Standard Hat Kind anspruch auf Unterhalt nachdem es adoptiert

Hallo

Ich bin von dem Kindesvater meiner Tochter getrennt.

Ich habe für meine Tochter einen Unterhaltstitel aus dem hervorgeht das der KV 100% des Regelsatzes zahlen muss (wieviel ist das eig?)

Den Titel hab ich 2006 bekommen.

Gezahlt hat er NIE ! ...2007 ist er arbeitslos geworden und er bezieht bis heute alg2.

allerdings hat er NIE den Titel ändern lassen.

laut Titel muss er wie gesagt 100% Zahlen.

Meine Tochter wird ende Januar 2010 von meinem Mann adoptiert.

Frage: Hat meine Tochter auch NACH der adoption noch Anspruch auf Unterhalt der festgesetzt wurde?

Normalerweise hatte meine Tochter ja monatlich immer anspruch auf Unterhalt vom KV gehabt BIS er beim Notar die "Vaterschaft abgegeben hat"

Natürlich besteht JETZT kein unterhaltsanspruch mehr da der KV ja die Vaterschaft abgegeben hat und da sie von meinem Mann adoptiert wird.

es geht mir nur um die zeit VOR der adoption wo sie immer anspruch hatte aber der KV nie etwas gezahlt wird.

Hat sie darauf noch anspruch? lohnt ein weg zum Anwalt?
musste der KV die ganze zeit 100% zahlen OBWOHL er alg2 empfänger war ABER der titel nie geändert wurde.

wenn wir nichts unternehmen, könnte meine Tochter dann im Erwachsenen Alter noch auf ihren Unterhalt bestehen?
also: wann "verjährt" der Titel?

sorry, viel durcheinander und viele fragen.
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Alt 05.01.2010, 21:48
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Beiträge: 226
Standard

Es ist so, dass dein Ex Kindesunterhalt in Höhe von 100% seit 2006 hätte zahlen müssen und dies auch trotz seiner Arbeitslosigkeit. Bei dem Unterhaltssatz von 100% handelt es sich um den sogenannten "Mindestunterhalt",d.h. dieser Unterhalt ist auf jeden Fall mindestens zu zahlen, so lange das Kind minderjährig ist! Nun hast du in der Vergangenheit leider diesen Unterhalt nicht geltend gemacht - schade. Dies könnte dazu führen, dass du aus diesem Titel nicht mehr für die Vergangenheit Unterhalt verlangen kannst - wegen der 3-jährigen Verjährung, die wahrscheinlich gerade abgelaufen ist. Du solltest aber schleunigst einen Anwalt aufsuchen, um den Titel noch zu retten. Der Anwalt wird prüfen, ob in deinem Fall die 30-jährige Verjährung durchgreift. Dann solltest du den Titel auf jeden Fall für dein Kind für die Zukunft retten, damit deine Tochter die nächsten 30 Jahre auf Zahlung (wenn auch in Raten) bestehen kann. Ab dem Zeitpunkt der Adoption jedoch steht deiner Tochter für die Zukunft kein Unterhalt mehr zu - den muss dann dein Mann übernehmen.
Gruß Chiemsee
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2010, 21:28
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Beiträge: 5
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hallo


wie sollte ich denn den unterhalt durchsetzen?

ich habe von 2006 bis 2008 unterhaltsvorschuss bezogen da der kv trotz titel NICHT gezahlt hat.

warum hat der titel denn nicht automatisch die 30 jahre verjährungsfrist?
es ist ja ersichtlich das er von 2006 bis mitte 2009 hätte zahlen müssen aber dies nachweislich nicht tat.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2010, 13:25
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Beiträge: 94
Standard Verjährung Unterhalt

Hallo sashto,

in Höhe des UV ist der Anspruch aus dem Titel auf den Leistungsträger übergegangen. Ob ein Teil verjährt ist (Frist 3 Jahre), kann hier nicht geklärt werden. Nicht verjährt ist der Anspruch zumindest nach Wegfall der UV-Leistungen in voller Höhe. Gegen die Verjährung hilft nur die regelmäßige Vollstreckung.
Titulierte Unterhaltsansprüche für die Zukunft verjähren nach 3Jahren.

MfG.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 10:27
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Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 1
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hallo zusammen!

habe da mal ein problem! ich lebe jetzt seit fast einem jahr mit meinem freund zusammen und ein streittema gib es immer bei uns!

er hat aus einer früheren beziehung eine tochter, wo er auch brav den unterhalt zahltjetzt hat er mir erzählt, das der ehemann von seiner ex-freundin das kind schon vor jahren adoptiert hat. und zum wohle des kindes musste er scheinbar auch nicht die erlaubniss dazu geben und wurde auch verurteilt trotz der adoption weiter unterhalt zu zahlen! ist das wirklich rechtens? ich glaube das irgendwie nicht. denn man gibt bei einer adoption doch sämtliche rechte und pflichten ab!!
kann jemand hier licht ins dunkel bringen?

danke im vorraus!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:20
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Registriert seit: 21.09.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 94
Standard Adoption

Hallo jessy-1982,

eine Adoption ohne Zustimung ist wohl eher nicht möglich, nach einer Adoption besteht aber kein Unterhaltsanspruch gegen den leiblichen Vater mehr. Märchenonkel?

Mfg.
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adoptiert , anspruch , kind , unterhalt

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