+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Bekomme ich noch Unterhalt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.10.2007
    Beiträge
    3

    Standard Bekomme ich noch Unterhalt?

    Hallo!

    Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau und bin im 2. Ausbildungsjahr. Mit ist jetzt aufgefallen das mein Vater mir kein Unterhalt mehr zahlt. Kann das sein?
    Ich verdiene monatlich 619 Euro brutto. Muss man Kosten wie Monatskarte für die Bahn und Versicherungen mit dazunehmen, da dies auch nochmal 150 Euro sind die ich monatlich zahlen muss?
    Kann ich dann noch Unterhalt verlangen???

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    So lange du in in der Ausbildung bist, kannst du Unterhalt verlangen.

    Dein Bedarf kannst du in der Düsseldorfer Tabelle ersehen, hängt natürlich vom Einkommen deiner Eltern ab.

    Dein Bedarf errechnet sicch wie folgt: Nettoeinkommen ./. 90 € pauschal ./. Werbungskosten.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.10.2007
    Beiträge
    3

    Standard

    Ja das ist mein Problem ich vestehe diese Tabelle nicht so ganz. Also muss ich auf mein Nettoeinkommen +90 + Webungskosten rechenen.
    das wären dann 474+90+150 ????
    Und wie lese ich dann diese Tabelle???

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    dein nettoeinkommen wären also 474-90-150 = 234€

    deinen bedarf legt man am nettoeinkommen deiner eltern fest, sprich, du schaust links auf das nettoeinkommen, dann oben auf das alter, dann kommt rechts dein bedarf heraus. wenn du also einen bedarf von 400 € hast, dein einkommen mit 234 € angerchnet wird, so musst du noch 166 € erhalten. du darfst aber auch das kindergeld nicht außer acht lassen.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.10.2007
    Beiträge
    3

    Standard

    Okay versuch es mal hinzubekommen. Ist aber echt nicht gerade einfach! Was bedeuten die Werte bei den Altersstufen sowie die Prozent und der Wert danach?
    Sorry aber ich habe das vorher nie gemacht und deswegen Frage so!

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    365

    Standard

    die werte unter dem alter stellen den badarf dar. die werte nach den prozenten, also der kontrollbetrag soll die gerechte verteilung des unterhalts für unterhaltsberechtigten und unterhaltspflichtigen gewährleisten. bleibt dem unterhaltspflichtigen nach abzug des unterahlts weniger als der kontrollbetrag, so wird der unterhalt von einer niedrigeren stufe berechnet.
    der prozentsatz, vomhundertsatz, drückt die steigerung des richtsatzes der einkommensgruppe auf den regelbetrag aus.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
    Registriert seit
    09.10.2007
    Beiträge
    220

    Standard

    Ob du noch weiterhin unterhaltsbedürftig bist oder nicht hängt davon ab, ob du noch zu Hause wohnst (dies ändert deinen Bedarf). Von deinem Netto darfst du 90,-€ Pauschale für Fahrtkosten etc. abrechnen und das volle Kindergeld mit 154,-€ zurechnen. Danach dürftest du wohl keinen Unterhalstanspruch mehr haben. Gruß, Chiemsee

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Bekomme ich noch Unterhalt?
    Von mikrostrength im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 15.09.2010, 19:05
  2. bekomme ich noch unterhalt und kindergeld?
    Von Tintschi im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 13.07.2010, 21:31
  3. was bekomme ich noch wenn...
    Von tom86 im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 15.04.2010, 19:08
  4. BAB abgelehnt bin in Ausbildung bekomme ich noch Unterhalt?
    Von husky im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.12.2009, 16:39
  5. Bekomme ich noch BAB ?
    Von Daniel1989 im Forum Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 12.09.2009, 05:20

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein