Hallo!
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau und bin im 2. Ausbildungsjahr. Mit ist jetzt aufgefallen das mein Vater mir kein Unterhalt mehr zahlt. Kann das sein?
Ich verdiene monatlich 619 Euro brutto. Muss man Kosten wie Monatskarte für die Bahn und Versicherungen mit dazunehmen, da dies auch nochmal 150 Euro sind die ich monatlich zahlen muss?
Kann ich dann noch Unterhalt verlangen???
So lange du in in der Ausbildung bist, kannst du Unterhalt verlangen.
Dein Bedarf kannst du in der Düsseldorfer Tabelle ersehen, hängt natürlich vom Einkommen deiner Eltern ab.
Dein Bedarf errechnet sicch wie folgt: Nettoeinkommen ./. 90 € pauschal ./. Werbungskosten.
Ja das ist mein Problem ich vestehe diese Tabelle nicht so ganz. Also muss ich auf mein Nettoeinkommen +90 + Webungskosten rechenen.
das wären dann 474+90+150 ????
Und wie lese ich dann diese Tabelle???
dein nettoeinkommen wären also 474-90-150 = 234€
deinen bedarf legt man am nettoeinkommen deiner eltern fest, sprich, du schaust links auf das nettoeinkommen, dann oben auf das alter, dann kommt rechts dein bedarf heraus. wenn du also einen bedarf von 400 € hast, dein einkommen mit 234 € angerchnet wird, so musst du noch 166 € erhalten. du darfst aber auch das kindergeld nicht außer acht lassen.
Okay versuch es mal hinzubekommen. Ist aber echt nicht gerade einfach! Was bedeuten die Werte bei den Altersstufen sowie die Prozent und der Wert danach?
Sorry aber ich habe das vorher nie gemacht und deswegen Frage so!
die werte unter dem alter stellen den badarf dar. die werte nach den prozenten, also der kontrollbetrag soll die gerechte verteilung des unterhalts für unterhaltsberechtigten und unterhaltspflichtigen gewährleisten. bleibt dem unterhaltspflichtigen nach abzug des unterahlts weniger als der kontrollbetrag, so wird der unterhalt von einer niedrigeren stufe berechnet.
der prozentsatz, vomhundertsatz, drückt die steigerung des richtsatzes der einkommensgruppe auf den regelbetrag aus.
Ob du noch weiterhin unterhaltsbedürftig bist oder nicht hängt davon ab, ob du noch zu Hause wohnst (dies ändert deinen Bedarf). Von deinem Netto darfst du 90,-€ Pauschale für Fahrtkosten etc. abrechnen und das volle Kindergeld mit 154,-€ zurechnen. Danach dürftest du wohl keinen Unterhalstanspruch mehr haben. Gruß, Chiemsee
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