Meine Exfrau verdient ca 900,- Euro netto im Monat. Sie hat mir unser Haus abgekauft in dem Sie mit Ihrem neuen Ehemann wohnt. Sie nahm hierfür von der Bank einen Kredit von 100.000,- Euro für den Hauskauf auf.Das Haus hat einen amtlichen Wert von 183000,- Euro war vollständig abbezahlt und gehörte mir und ihr zu Hälfte.
Meine Tochter (16 Jahre) lebt bei mir. Sie macht eine Ausbildung und verdient 550,-Euro netto.
Ist meine Ehefrau unterhaltspflichtig und wenn ja in welcher Höhe.
Wird bei der Berechnung ein Wohnwertevorteil in das Gehalt mit eingerechnet . Das Haus hätte einen Vermietungswert von 780,- Euro
Deine Exfrau ist nicht unterhaltspflichtig. Das liegt daran, dass deine Tochter ihren Unterhaltsbedarf durch ihre Eigeneinkünfte bereits voll deckt. Deine Tochter hätte einen Unterhaltsanspruch i.H.v. monatlich 377,-€ abzüglich halbes Kindergeld, wenn sie es noch erhält. Dieser Bedarf ergibt sich aus der untersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Dort ist deine Ex einzustufen aufgrund ihres Nettoeinkommens zuzüglich Wohnvorteil i.H. der ersparten MIete (780,-€)abzüglich Zinsen des Darlehns, das auf dem Haus lastet.
Gruß Chiemsee
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