Hallo,
ich hoffe jemand kann mir ein wenig weiterhelfen.
Ich habe einen kleinen Sohn von fast 5 Jahren, seit Dez. 08 lebe ich vom Kindsvater getrennt, wir waren nicht verheiratet und haben das gemeinsame Sorgerecht.
Bisher habe ich auf Rücksicht auf sein privatfinanziertes, berufsbegleitendes Studium auf Unterhalt für unseren Sohn verzichtet, auch weil der Kleine von Sonntagabend bis Mittwoch früh bei seinem Vater ist.
Allerdings bestreite ich alle anfallenden Kosten für unseren Sohn größtenteils allein, Kita-Kosten, Kleidung(daran beteiligt er sich hin und wieder mäßig bis gar nicht) ebensowenig wie an den immerwiederkehrenden Ausgaben für Geschenke wenn er zu Geburtstagen geht und allen Freizeitaktivitäten( da der Kleine an den Wochenenden nie bei ihm ist und ich meinem Kind auch mal etwas anderes zeigen möchte als immer nur den Park um die Ecke), mittlerweile beginnt mein Ex auch die Zeiten mit dem Kleinen weiter zu reduzieren. Somit versorgt er ihn lediglich 3 mal mit Abendbrot in der Woche , wohingegen ich ihn jedes Wochenende voll verpflege zusätzlich zu 3 Abenden in der Woche. Ich will nicht kleinlich sein und die Mahlzeiten und dergleichen gegeneinander aufrechnen , weil mir mehr noch am Herzen liegt daß mein Sohn den Bezug zu seinem Vater nicht verliert, aber langsam ist das für mich finanziell eine zu große Belastung. Ich gehe ebenso wie er Vollzeit arbeiten um unser Leben nicht auf Staatskosten zu finanzieren, bin dadurch gezwungen meinen Sohn für 45 Std in der Woche in der Kita unterzubringen und kann ihm nicht mal ab und zu einen größeren Wunsch erfüllen.
Und sein Vater hat zwar das nötige Geld um jedes Wochenende 400 km zu seiner Freundin zu fahren aber nicht für sein Kind.
Soweit ich richtig liege bemisst sich der Unterhalt nach dem Netto-Einkommen, richtig? Meines liegt bei ca 1.300+ Kindergeld..seines bei rund 1.800 Euro+ Prämie von ca. 2.500 Euro 1xjährlich.
Mir ist bewusst nicht den vollen Unterhaltssatz verlangen zu können, aber in Anbetracht dessen daß er zeitlich und finanziell so gut wie überhaupt nicht mehr für seinen Sohn aufkommt, hoffe ich doch wenigstens einen kleinen Teil geltend machen zu können.
Sicher sind 1.400 im Monat nicht wenig aber abzüglich der Miete+NK, Versicherungen und dergleichen, Kitakosten und einem kleinen Kredit, den ich damals aufnehmen musste um unsere Wohnung nach der Trennung( er hat quasi die ganze Einrichtung behalten) überhaupt einrichten zu können, bleibt doch schlussendlich nicht viel um meinem Sohn was bieten zu können.
Falls mir irgendwer einen Rat geben kann, oder ein wenig mehr Bescheid weiss was meinem Sohn zusteht...ich Danke schon jetzt.
Gruss
Hallo,
Und warum?Mir ist bewusst nicht den vollen Unterhaltssatz verlangen zu können
Gruß!
Ich verstehe auch nicht, warum du denkst, nicht den vollen Unterhlat verlangen zu können. Hallo?! Es geht hier um Kindesunterhalt ! Den hat dein Ex zu zahlen und zwar mindestens in Höhe des Mindestsatzes. Euer Kind ist minderjährig und hat einen Anspruch auf Unterhalt ! Bis zum 5. Lebensjahr sind zu zahlen nach der Düsseldorfer Tabelle 281,-€ abzüglich halbes Kindergeld, also: 199,-€. Dieser Betrag ist zu zahlen bei einem Nettoeinkommen bis 1.500,-€. Dein Ex hat sogar mehr. Einschließlich der Prämie hat er fast 2.000,-€ monatlich. In dem Fall müsste er sogar 228,-€ (310,-€ abzüglich halbes Kindergeld mit 82,-€) monatlich zahlen. Du würdest ihm sogar noch entgegen kommen, wenn du "nur" den Mindestunterhalt verlangen würdest. Ansich gibt es jedoch keinen Grund nicht den angemessenen vollen Unterhalt zu verlangen. Verzichte nicht länger darauf. Du bist es deinem Sohn schuldig. Du kannst deinem Ex ruhig klarmachen, dass auch zur elterlichen Verantwortung zählt, dass das Kind angemessen finanziell versorgt ist. Dein eigenes Einkommen ist dabei völlig unerheblich. Du versorgst deinen Sohn schließlich rund um die Uhr. Im Übrigen müsste dein Ex sich auch zur Hälfte an den Kita-Kosten beteiligen. Insoweit existiert ein höchstrichterliches Urteil. Bitte kümmere dich und nimm die Rechte deines Sohnes wahr. Sollte dein Ex die Sache nicht einsehen und Schwierigkeiten machen, geh`bitte zum Jugendamt und lass für deinen Sohn eine sogenannte "Beistandsschaft" einrichten. Damit hast du die Verantwortung für die Beibringung des Kindesunterhaltes an das Jugendamt abgegeben und die werden deinem Ex schon Beine machen.
Gruß Chiemsee
Gruß Chiemsee
Ganz vielen Dank für die schnelle Antwort,
ich werde jetzt erstmal das Gespräch mit ihm suchen, und schauen wie seine Reaktion ausfällt.
Ich bin mir jetzt leider schon sicher den Weg über das Jugendamt gehen zu müssen. Aber wenn mir keine andere Möglichkeit gelassen wird, werd ich das auch tun.
Ich war bisher nur der Meinung daß er beim Unterhalt geltend machen kann. daß der Kleine halt an drei Tagen immerhin Abends versorgt wird.
Vielen Lieben Dank
und ein schönes WE
Gruss Privatestar
Hallo,
Gigantische Leistung - vor allem, wenn Dein Ex dadurch Geld sparen kann und Du alle möglichen finanziellen Verpflichtungen hast...daß der Kleine halt an drei Tagen immerhin Abends versorgt wird.
Es ist schon so, wie Chiemsee geschrieben hat - der Vater hat weitaus mehr Verpflichtungen als mal an drei Abenden dem Kind 2 Stullen vorzusetzen....
Gruß!
Ich freue mich, dich offensichtlich überzeugt zu haben. Dein Kind wird es dir danken.
Gruß Chiemsee
Ebenfalls ein schönes WE
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