Angenommen mein Sohn wird nach der Ausbildung nicht übernommen und findet keine andere Arbeit.Bekommt er dann Hartz 4,oder muß ich dann weiter Unterhalt für ihn zahlen?
Kann mir jemann was dazu sagen!
Die Unterhaltspflicht besteht nur so lange, wie sich das Kind in einer Schul- bzw. Berufsausbildung befindet, demnach muss kein Unterhalt weiter gezahlt werden.
Wenn jedoch ein unbefristeter Titel vom Jugendamt oder Gericht besteht, muss dieser vor Einstellung der Zahlung geändert werden, da er weiter rechtskräftig ist und auch vollstreckt werden kann.
Nach meiner meinung hat es eine Gesetzesänderung zur Unterhaltspflicht gegenüber Volljährigen gegeben. Danach mußt du dein kind unterstützen bis zum 21. Lebensjahr, da vorher der Staat keine Zahlungen unternimmt und ein Anspruch auf Hartz IV nicht gegeben ist. Gruß, Chiemsee
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