hallo und guten tag
ich bin neu hier und habe eine frage zum kindesunterhalt.
da unser sohn (fast 16 jahre) unehelich ist, habe ich von geburt an eine beistandschaft beim jugendamt beantragt.
das klappte bisher auch alles toll.
aber jetzt bin ich doch etwas verunsichert.
der kindesunterhalt wird alle 2 jahre durch das jugendamt neu berechnet und festgelegt.
leider erhalte ich dazu nie etwas schriftliches, seitdem ich umgezogen bin und die sachbearbeiter wechseln ständig.
das alte jugendamt unterrichtete mich immer über änderungen.
bisher nahm ich auch immer an, das alles zum wohl des kindes gemacht wurde.
aber seit 2007 wechseteln die zahlungen alle paar monate.
dann wurden es immer ein paar euro weniger.
zuletzt zahlte der vater 312 euro und jetzt soll er nach der berechnung aus juli 2009 320 euro zahlen.
das neu berechnet wurde, lag aber nicht am jugendamt.
die haben das anfang 2009 verschwitzt.
das habe ich nun durch ein schreiben erfahren, da unterhaltsrückstände aufgelaufen sind.
wenn ich nun den anteiligen kindergeldbetrag von 82 euro dazu rechne, komme ich auf einen unterhalt von 402 euro.
der ist 2009 aber nicht in der tabelle zu finden, sondern in 2008 stufe 3 für kinder zw. 12 und 17 jahren.
hat das jugendamt die alte tabelle zugrunde gelegt?
oder wie kann so eine abweichung zustanden kommen?
ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu etwas schreiben könnte.
lg rubi
Es scheint tatsächlich so zu sein, dass das Jugendamt eine falsche Berechnung vorgenommen hat. Offensichtlich wurde die Einkommensgruppe 3 zugrundegelegt und zwar aus 2008. Gemäß Tabelle 2009 würde sich nach Einkommensgruppe 3 ein Tabellenunterhalt ergeben i.H.v. 415,-€. Davon abzusetzen ist das anteilige Kindergeld mit 82,-€, so dass sich ein Zahlbetrag ergibt i.H.v. 333,-€ !!! 320,-€ sind nicht zutreffend. Ich rate dringend Rücksprache mit dem Jugendamt zu nehmen. Die sollen ihre Berechnung offenlegen. Fakt ist, dass jeder MOnat, in dem zu wenig Unterhalt gezahlt wurde ein verlorener Monat, da Unterhaltsrückstand verfällt, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. Sollte das Jugendamt eine Falschberechnung zu Lasten des Kindes gemacht haben, würde ich es in Höhe des zu wenig gezahlten Unterhaltes in Regress nehmen. Schließlich sollen die ihre Arbeit anständig und zuverlässig machen.
Gruß Chiemsee
hallo Chiemsee
vielen dank für deine schnelle antwort. ich habe eh den eindruck, das bei der sachbearbeiterin nicht wirklich alles zum wohl des kindes getan wird.
die forderung an den vater wurde erst jetzt verschickt, ich denke, das sie das noch abändern kann.
wenn nicht, werde ich den chef des jugendamtes wohl mal besuchen müssen.
denn ich fühle mich bzw. meinen sohn nicht wirklich gut vertreten, bei ihr.
es gibt ja auch noch rückstände, die man zugunsten des vaters in 95 zinsfreie monatsraten zu 30 euro umgewandelt hat.
gruß rubi
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