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Thema: Unterhalt - Leiblicher Vater zahlt nicht - Staat auch nicht

  1. #1
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    Böse Unterhalt - Leiblicher Vater zahlt nicht - Staat auch nicht

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage die viele Leute betrifft, die angeheirate Kinder haben.

    Ich bin Vater von 4 Kindern, 3 leiblich und 1 Kind wurde von meiner Frau mit in die Ehe gebracht.

    Der Erzeuger meines Stiefsohnes weigert sich, seit der Geburt vor 10 Jahren, beharlich Unterhalt zu zahlen . Ein gut bezahlter Job wurde vom Erzeuger vorsätzlich gekündigt. Der Erzeuger lebt mittlerweile von Hartz 4 und hat eine Vorstrafe wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht. Geld fließt aber immer noch keins.

    Frage: Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit. Das Jugendamt weigert sich zu zahlen, der Erzeuger weigert sich zu zahlen und wird nicht bestraft und was ist mit dem Kind!

    Mein Stiefsohn hat einen Anspruch auf zumindestens die Sicherung des Existenzminimums.

    An wen muss ich mich wenden um hier endlich mal die Rechte eines Kindes durchzusetzen???

    Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.

    Brainstorm

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Chiemsee
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    Der richtige Ansprechpartner zur Klärung der offenen Unterhaltsfrage ist das Sozialamt. Am erfolgversprechensten ist es bei dieser Sachlage, dass die Kindesmutter für das betroffene Kind einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stellt. Danach müsste der Staat dem Kind den Mindestunterhalt zahlen. Diese Leistungen werden allerdings nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Die Zahlungen erfolgen erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend ! Also bitte beeilen. Nach dem 12. Lebensjahr sieht es düster aus. Hintergrund ist, dass bei der Prüfung, ob dem Kind staatliche Leitungen (Existenzminimum) zustehen, das Familieneinkommen zugrundegelegt wird. Da du offenbar alle Familienmitgleider ernähren kannst, wird die Unterhaltslast auch für das Stiefkind (zumindest indirekt) ebenfalls auf dich abgewälzt.
    Gruß Chiemsee

  3. #3
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    Hallo, wenn du jetzt aber mit ihr verheiratet bist steht dir auch kein Unterhaltsvorschuß zu. Geht mir auch so. Mein Ex zahlt viel zu wenig. Hat nen tolles Leben. da ich verheiratet bin habe ich kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß! Und das obwohl mein Mann nicht mal Geld verdient sondern der Zeit nur BaföG dazu steuert! Das ist das deutsche RECHT !!! Juchhu

  4. #4
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    Zitat Zitat von brainstorm Beitrag anzeigen
    Frage: Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit. Das Jugendamt weigert sich zu zahlen, der Erzeuger weigert sich zu zahlen und wird nicht bestraft und was ist mit dem Kind!
    Wurde denn bei der Zeugung des Kindes von beiden Elterteilen (also auch der Mutter!) sichergestellt, dass das Kind finanziell gesehen gut leben wird?
    Dem scheint nicht zu sein.
    Warum nicht?

    Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit, ein Kind gedankenlos in die Welt zu setzen?

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