Hi, hoffentlich weiß hier jemand Rat.
Habe eine Tochter, welche bei der Mutter lebt und Hartz IV bekommt, da die Mutter (entweder)selber Elternunabhängiges BäföG, oder normal Hartz IV bekommt. Das AAmt will nun von mir jedesmal die Offenlegung meiner Einkünfte und meines Vermögens.
Ich bekomme selber BaföG, kein Kindergeld und habe am Monatsanfang abzüglich Fixkosten ca. 120€ zum leben.
Also das reicht vorn und hinten nicht, da ich ja Kleidung, Arbeitsmittel etc. kaufen muss. Von sonstigen Ausgaben ( Weihnachten, Geburtstag, Besuche meiner Tochter) mal abgesehen.
Den Unterhalt von 150 € monatlich konnte ich bisher nur durch den Zuschuss meiner Eltern bezahlen, welcher jetzt aber wegfällt, da sie das Geld nicht mehr haben.
Ich muss nun bald zusätzlich arbeiten um meinen Lebensunterhalt überhaupt zu finanzieren ( 400€ Basis).
Frage: 1. Muss ich dem AAmt alles offenlegen?
2. Was kann das AAmt von mir verlangen?
3. Was passiert, wenn ich keinen Unterhalt
mehr zahlen kann, von Seitens des AAmtes?
4. Wie kann ich Geld verdienen zum leben, ohne Ärger,
wieviel darf ich verdienen und was kann
das Amt von mir fordern oder mir verweigern?
5. Darf ich Geld verdienen, ohne es an das Amt
wieder abgeben zu müssen, und wenn wieviel?
6. Steht mir nicht mindestens ein gewisser
Betrag zum leben zu und zusätzlich ein Betrag
zum abarbeiten meiner Schulden?
Ich steig echt nicht durch bei dem ganzen ........
Hilfe bitte!![]()
Da du staatliche Förderung durch Bafög-Zahlungen erhälst, bist du dem AAmt gegenüber grundsätzlich verpflichtet alle Änderungen in deinem Einkommens-und Vermögensstatus anzugeben. Ich gehe davon aus, dass du Student bist .? Auch von Studenten wird verlangt, dass sie neben dem Studium einer stundenweisen Tätigkeit nachgehen, um den MInderjährigenunterhalt selbst sicherzustellen. Das gilt auch für dich. Du musst für deine Tochter wenigstens den Mindestunterhalt sicherstellen. Dieser ist abhängig von dem Alter des Kindes. Sollte deine Tochter zwischen 0 und 5 Jahren alst sein, würde es reichen, wenn du ihr Unterhalt i.H.v. monatlich 199,-€ zur Verfügung stellst. Solltest du der Kindesmutter gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet sein, wärst du mit der Zahlung des Mindestunterhaltes aus der amtlichen Kontrolle raus. Dir persönlich muss zum Leben ein Betrag i.H.v. mindestens 900,-€ monatlich zugestanden werden. Dieser Betrag entspricht dem dir zustehenden Selbstbehalt und muss unangetastet bleiben.
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