Hallo,
mein Freund hat einen 5-jährigen Sohn aus einer unehelichen Beziehung. Bedingt durch lange Arbeitslosigkeit und Krankheit gab es eine festgelegte Regelung zur Unterhaltszahlung. Nun hat mein Freund wieder Arbeit und die Kindesmutter hat in der Zwischenzeit geheiratet. Sie verlangt nun einen neuen Zahlungsbetrag für den gemeinsamen Sohn.
Nach welchen Gesichtspunkten wird nun der monatliche Unterhaltsbetrag errechnet und spielt die neue Ehe eine Rolle?
Die neue Ehe spielt erst einmal keine Rolle, da das Kind im Unterhaltsrecht vorrangig behandelt wird. Es zählt also das Einkommen deines Freundes. Damit kann man den Kindesunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...r-tabelle.html
Okay, und was wird alles zum Nettoeinkommen hinzugerechnet und was darf man abziehen (Kredite, Absicherung der Rente...). Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt der Selbstbehalt bei 1.100 €.
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