Der Vater meiner 17 jährigen Tochter bezahlt seit 5 Jahren den gleichen Unterhalt..291,00 €...Vor 2 Jahren habe ich schon einmal versucht, mehr Unterhalt von ihm zu bekommen, habe dann aber aufgegeben. Jetzt habe ich erneut den Versuch gestartet, mehr U.halt zu bekommen. Meine Anwältin ist zuversichtlich, dass es diesmal klappt. Ich muß dazu noch sagen, dass er und seine jetzige Frau beide Beamte sind, verdienen also genug.
Meine Frage jetzt, ob er rückwirkend den zustehenden U.halt nachzahlen muß.
Wer hat da schon Erfahrung und kann mir helfen???![]()
nein muss er nicht. Erst ab dem Zeitpunkt zu dem er zu einem höheren Betrag in Verzug gesetzt ist wird der höhrere Betrag fällig. Mit Nachzahlungen solltest du also nicht rechnen, höchstens mit ner dicken Anwaltsrechnung
hallo
ich habe eine tochter, sie wird im juni 11, seit juni 2005 bezahle ich monatlich 249 euro unterhalt für meine tochter an meine exfrau. nun bekam ich einen brief vom jugendamt, daß sich meine exfrau erkundigt hat was ich an unterhalt zu zahlen habe. in dem brief steht, daß sich die düsseldorfer tabelle seit 2005 häufig geändert hat und ich ab juni 2005 bis februar 2010 fast 300 euro unterhalt nachzahlen muss, bis 04.03.2010.
und ab 1. märz muss ich 283 euro monatlich unterhalt bezahlen.
kann es sein, daß ich für 5 jahre nachzahlen muss und warum hat man mir NIE mitgeteilt, daß sich der unterhalt erhöht hat?
die dame vom jugendamt am telefon sagte, ich müsse schauen, ob sich die düsseldorfer tabelle geändert hat!
wer kann mir BITTE helfen???
DANKE
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