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Thema: Vater weigert sich zu zahlen

  1. #1
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    Standard Vater weigert sich zu zahlen

    Guten Tag.

    In meinem Verwandtenkreis ereignet sich gerade eine Situation, mit der wir nicht ganz umzugehen wissen.

    Es geht um folgenden Fall:

    Eine alleinerziehende Mutter hat einen 4-jährigen Sohn. Der Vater des Kindes, welcher weder mit der besagten Frau verheiratet ist noch mit ihr zusammen lebt, verdient monatlich ca. 1.000 Euro.

    Der Vater hat die Vaterschaft des Kindes zwar angenommen, möchte aber nun die Zahlung des Unterhaltes unterlassen, da er der Auffassung sei zu wenig zu verdienen. Grund des Zahlungsabbruches, ist der Wunsch ein Leben mit einer neuen Frau zu beginnen.

    Die Frage die sich nun stellt ist:

    Ist der Vater nicht verpflichtet laut Düsseldorfer Tabelle einen gewissen Prozentsatz bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen?

    Hat der Vater außerdem das Recht, bei Nichtzahlung des Unterhaltes das Kind auf der Lohnsteuerkarte vermerkt zu lassen?

    Wie kann die Mutter nun vorgehen? Welche Hilfe bekommt sie seitens der Ämter und oder des Gerichtes?

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit,

    Kristian

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Der Vater ist natürlich verpflichtet, den Mindestunterhalt zu leisten. Hier hat er aber noch einen Selbstbehalt von 900€. Er ist also in der Lage, mindestens 100€ zu zahlen.

    Die Mutter sollte beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...vorschuss.html

    Klausi
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  3. #3
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    Vielen Dank für die Antwort. =)

  4. #4
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    ist ein arbeitsloser kindesvater der stufe erwerbstätig (also 900 euro selbstbehalt) oder nichterwerbstätig (demnach 770 euro selbstbehalt) einzustufen ??

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