Situation:
Mutter geht in Mutterschaftsurlaub und arbeitet nebenbei. Kind wird versorgt durch Familie.
Ich verdiene insgesamt vielleicht 1300 netto, bin selbständig und angestellt. Was muß ich zahlen? Wird auch mir Elterngeld auf die Unterhaltspflicht "angerechnet"? (Wir leben getrennt, Beziehung zu Ende).
Viel wichtiger: Habe ich Anspruch darauf das Kind zu sehen?
Was habe ich für Rechte?
Vielen Dank für ihre Antworten, ...
Ob du das Recht hast, das Kind zu sehen, liegt, wenn es zu einem Sorgerechtsstreit kommt, in den Augen des Richters, der sich Eure Umstände anschaut. Das kann man so pauschal hier nicht sagen. Wenn aber keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, dürfte da nix schief gehen.
Zu deinen Unterhaltszahlungen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/rec...r-tabelle.html
Elterngeld kannst du nur bekommen, wenn Du zu Hause bleibst und Dich um das Kind kümmerst.
Lesezeichen