Habe folgende Frage, ich bin geschieden habe eine Tochter
8 J., die bei meiner Exfrau lebt
und für die ich Zahle (gerne),die Zahlungen sind mit meiner Ex abgemacht so das jeder
von uns irgendwie damit klar kommt. Meine Ex bekommt Hartz 4,das Kindergeld und hat einen 400 € Job. Meine Freundin, mit der ich zusammen lebe, bekommt demnächst ein
Kind von mir, ich werde dann zu hause bleiben und zirka 880 € Elterngeld bekommen
meine Freundin verdient 1580 € Netto und das Kindergeld 164 € kommt auch noch dazu.
Jetzt zu meiner Frage was muss ich für meine Tochter aus erster Ehe jetzt zahlen, wie wird was angerechnet, mit der Düsseldorfer Tabelle komme ich nicht weiter.
mfg Dudweil
Nach meiner Auffassung ist es so, dass deine niedrigeren Einkünfte nicht berücksichtigt werden, da du freiwillig bzw. aus Gründen, die mit dem weiteren Nachwuchs zusammenhängen, in Elternzeit gehen wirst. Grundsätzlich darfst du nichts tun, mit dem du (vorsätzlich) den Unterhaltsanspruch deines ersten minderjährigen Kindes minderst.
Gruß Chiemsee
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