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Thema: Benötige Hilfe bei d.Unterhaltsberechnung nach DT 2009

  1. #1
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    Standard Benötige Hilfe bei d.Unterhaltsberechnung nach DT 2009

    Hallo,
    ich habe eine Unstimmigkeit mit dem Vater meiner Tochter bezüglich der Unterhaltsberechnung für 2009.
    Ich habe nach der Scheidung (2003)keinen Extra Titel für ihren Unterhalt. Das bedeutet doch (wenn ich es richtig verstanden habe), dass das Kindergeld weder angerechnet noch hinzugerechnet wird, oder?
    Bei den Erläuterungen zur DT wird unterschieden zwischen Hinzurechnung, Anrechnung und weder noch.

    Meine Tochter ist 8 Jahre und Ihr Vater ist in der 4 Lohnstufe (zw. 2301-2700 EUR). Er ist wieder verheiratet und hat mit seiner Frau ein weiteres Kind.
    Bin ich richtig vor wenn ich folgendermaßen rechne:

    ((Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100) : Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe = Prozentsatz neu

    (371 + 77 EUR)x 100 : 371=120,08%
    371 x 120,08% = 445 -77 = 368 EUR zu zahlen

    Ich steig da nicht ganz durch :-(
    Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen?

    Bin über jede Hilfe dankbar da ich nicht gleich zum Jugendamt rennen möchte wegen der Berechnung.

    Danke
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  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Das Kindergeld wird vom Unterhaltspflichtigen zur Hälfte abgezogen vom Unterhalt abgezogen.

    Demnach wird der Unterhalt folgendermaßen ermittelt:
    377€ - 82€ (halbes KiGeld) = 295€

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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