ich habe mit einer frau ein kind..... logisch mit wem sonst....
das kind wird bald ein jahr und das amt verlangt nun unterhalt für die mutter meiner tochter....
was ist für die unterhaltsminderung abzugsfähig?!?
we kann mir info geben.
danke
grüße
michael
bis das Kind 3 Jahre alt ist bist Du bei entsprechender Leistungsfähigkeit zu Betreuungsunterhalt für die Mutter verpflichtet.
Dein Netto einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld abzgl. 5 % berufsbedingte Aufwendungen
Dann Kndesunterhalt abziehen und wenn dann noch über 1100 € übrig sind ist BU zu zahlen.
Gruss Andy
Lesezeichen