hallo leute,
ich habe eine tochter (5 jahre) für die ich ab diesen monat unterhalt zahlen muß. meinen eigenen unterhalt bestreite ich mit meister bafög + wohngeld. das wohngeld bekomme ich laut aussage von der wohngeldstelle, da das meister bafög kein einkommen ist und ich auch kein anderes habe.
da sich meine ex freundin von mir getrennt hat, hat sie laut aussage des jugendamtes "stillschweigend akzeptiert" das ich keinen unterhalt zahlen kann da das meister bafög nur ein darlehn ist (so sagte man mir vor 2 wochen).
gestern erhielt ich nachricht vom jugendamt, nachdem mein meister bafög + wohngeld beim unterhalt nun doch voll angerechnet wird.
(habe hier auf der seite schonmal gesehn daß, das wohngeld gar nich in die berechnung einfließen darf)
nach abzug aller kosten bleiben mir im monat ca. 175€ zum leben von diesen 175€ soll ich nun 100€ an meine tochter zahlen und 25€ würde das jugendamt übernehmen.
nun zu meiner frage:
darf das meister bafög mit eingerechet werden?
danke im voraus
mfg stefan
Geändert von Pikary (31.08.2009 um 12:22 Uhr)
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