Hallo erst mal... Ich hab da mal ne Frage: In allen Veröffentlichungen wird zwar unterschieden zwischen volljährigem und minderjährigem Kind, aber nur der Unterhalt für den "faulen" volljährigen Sprößling gemindert oder ausgeschlossen. Ich bin wegen meiner Faulheit nicht sorgeberechtigt, aber meine Ex-Frau hat es nicht auf die Reihe
bekommen den gemeinsamen Sohn, den ich nicht kenne, in eine Ausbildung zu stecken. Nun will er für Nixtun in so einem Parkkurs weiter Unterhalt. Habe nun Hartz IV-Satz geboten. Ist das genug?
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