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Thema: Unterhalt für 16 jährige

  1. #1
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    Standard Unterhalt für 16 jährige

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem:

    Meine Freundin (16) ist bei ihrer alleinerziehenden Mutter ausgezogen und wohnt nun bei mir (die Mutter weiß davon u akzeptiert das). Nun stellt sich uns die Frage wie viel Unterhalt die Mutter verpflichtet ist an meine Freundin zu zahlen.

    Meine Freundin muss sich an den Mietkosten beteiligen, diese liegen bei ca 250 € (warm) für sie. Desweiteren hat sie einen 400€ Job.

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  2. #2
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    Standard

    geht Deine Freundin noch zur Schule ??

  3. #3
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    Standard

    Ja, sie kommt jetzt in die Oberstufe.

  4. #4
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    Hey Leute wie schauts aus, fällt euch noch etwas dazu ein, bzw wer kann mir weiterhelfen?!?!?!

    Danke+Gruß!

  5. #5
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    Standard

    die Mutter kann entscheiden ob sie der Tochter Wohnung und Essen oder aber Barunterhalt anbietet. Außerdem wäre noch zu klären was mit dem Vater ist, denn der sollte ja wohl auch zum Unterhalt verpflichtet sein

    Gruss Andy

    PS meinst Du wir sitzen hier den ganzen Tag am Rechner. Es soll Leute geben die freiwillig helfen und Tipps geben aber das nicht rund um die Uhr

  6. #6
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    Cool bleiben Brauner, war doch nicht böse gemeint...

    Danke für deine Antwort!

    Der Vater überweist momentan seinen Unterhalt an die Mutter. Von diesem Geld (+Kindergeld) zieht die Mutter laufende Kosten wie Versicherung, Beiträge, Jahreskarte für die Bahn ab und gibt das Restgeld an meine Freundin weiter.

    Sie selbst steuert also so gesehen nichts bei.

    Wäre sie denn nicht zusätzlich zu o.g. Geldern verpflichtet, den Lebensunterhalt meiner Freundin zu finanzieren bzw einen gewissen Betrag aus "eigener Tasche" beizusteuern?

    Danke vorab für deine Antwort!

    Schönen Abend,

    Peter

  7. #7
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    Lächeln beide Elternteile sind unterhaltdpflichtig

    Eltern sind geschieden und das Kind lebt bei bei Vater oder Mutter, ist minderjährig und in der Ausbildung oder Schule. der Unterhalt ist z.B. 300.- (halbes Kindergeld abgezogen) für den Vater, weil Tochter/Sohn bei der Mutter wohnt. Die Mutter muß die gleiche Summe aufbringen, nur das sie es nicht in bar, sondern durch Betreuung/Verpflegung und Unterkunft leistet. Wohnt das Kind nicht mehr zu Hause bei einem von beiden, wird für beide der Unterhalt in bar fällig. Ich fürchte nur in deinem Fall wird die Mutter dann nicht mehr zustimmen, daß ihre Tochter bei dir wohnt, da sie ja noch minderjährig ist. Und einem Schüler ist es lt, Gesetz nicht zumutbar einen Nebenjob anzunehmen. So ist es im Netz alles nachzulesen. Am besten ihr einigt euch friedlich. Wie gesagt, deine Freundin ist minderjährig und da sitzt die Mutter wohl doch am längeren Hebel.

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