Was hat das Kindergeld mit dem BAFöG zu tun?
Das Kindergeld wird beim BAföG nicht angerechnet.
Ebenso wenig, wo der Sohn wohnt.
Hat ggf. der Sohn selbst einen Antrag auf Kindergeld oder die Überleitung auf sien eigens Konto beantragt?
Ich bekomme Kindergeldzuschlag für meine Kinder.In den Bewillingungszeitraum fing mein Sohn an zu studieren und hat BaföG beantragt was jetzt bewilligt wurde. Ich teilte das der Familienkasse mit.Jetzt möchte die Familienkasse wissen ob er täglich zum Studienort pendelt oder eine Unterkunft hat und den BAföG Bescheid.Der BAföG Bescheid hat 3 Monate gedauert. Wird das BaföG angerechnet? Muss ich für die 3 Monate nachzahlen? Oder gilt das Zuflussprinzip? Und wird BaföG von meinem Sohn beim Kindergeldzuschlag als Einkommen einberechnet ? Bitte antworten!
Was hat das Kindergeld mit dem BAFöG zu tun?
Das Kindergeld wird beim BAföG nicht angerechnet.
Ebenso wenig, wo der Sohn wohnt.
Hat ggf. der Sohn selbst einen Antrag auf Kindergeld oder die Überleitung auf sien eigens Konto beantragt?
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Es geht um den den kinderzuschlag (Geringverdiener)und da zählt sein BaföG als Einkommen und sein Bedarf ist somit gedeckt. Der BAföGantrag brauchte seine Zeit und ich bekam den Kinderzuschlag für ihn.Muss ich jetzt die Monate den kinderzuschlag zurück zahlen in den der BAföGantrag bearbeitet wurde oder erst an den Monat wo das Geld zugeflossen ist?
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