Mein 16 jähriger Sohn hat vor eine 3jährige schulische Ausbildung bis zur Fachhochschulreife in einem benachbarten Bundesland zu absolvieren, er wird dann unter der Woche bei der Oma wohnen und dort auch gemeldet werden als Hauptwohnsitz, da er sonst den Schulplatz nicht bekommt.
Meine Frage: Muss ich ihn dann bei mir als Zweitwohnsitz melden (die Schule besteht auf Hauptwohnsitz)? Bekomme ich dann weiter Kindergeld oder muss ich dort etwas melden? Bekomme ich vom geschiedenen Vater weiter Unterhalt für das Kind?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Auch die Oma kann das Kindergeld erhalten, wenn das Kind dort untergebracht ist. Der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht dir, da es ja Kindesunterhalt ist.
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