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Thema: Kindergeld nach ost asien

  1. #1
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    Standard Kindergeld nach ost asien

    Hallo,
    lebe mit einer kleinen Rente (730,- € ) in südost Asien. Bin verheiratet
    und haben zusammen einen Sohn. Acht Jahre. Der sohn und ich sind beide
    Deutsche -Staatsangehörige. Das Kindergeld lies ich immer auf dem Namen
    meiner Frau auszahlen. Nach dem wir jetzt in Asien leben, will die Familienkasse
    das Geld zurück. Meine Frau hat kein eigenes Einkommen noch Vermögen.
    Sie kann nicht Zahlen. Ich mit meiner kleinen Rente auch schwer. Haben Einspruch
    eingelegt und vorgeschlagen das Geld abzustottern. Noch keine Antwort.
    Was kann pasieren wenn von uns nicht gezahlt wird ?
    Meine zweite Frage. Wenn ich das Kindergeld auf meinen Namen beantrage,
    muß ich Einkommenssteuerpflichtig sein. Ich habe ein paar Aktien die in Deutschland liegen. Die Dividende
    von den Aktien werden versteuert. Reicht das als Einkommensteuerpfichtig aus?
    etkrauter

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Kindergeld nach ost asien

    Zitat Zitat von etkrauter Beitrag anzeigen
    Ich habe ein paar Aktien die in Deutschland liegen. Die Dividende
    von den Aktien werden versteuert. Reicht das als Einkommensteuerpfichtig aus?
    § 1 Abs. 2 oder 3 EStG

    Zitat Zitat von etkrauter Beitrag anzeigen
    Das Kindergeld lies ich immer auf dem Namen meiner Frau auszahlen. Haben Einspruch
    eingelegt und vorgeschlagen das Geld abzustottern.
    Wenn ich das Kindergeld auf meinen Namen beantrage.
    Warst du der vorrangig Berechtigte und hast nur die Kontonummer deiner Frau angegeben? Oder habt ihr deine Frau zur vorrangig Berechtigten erklärt?

    Zitat Zitat von etkrauter Beitrag anzeigen
    Was kann pasieren wenn von uns nicht gezahlt wird ?
    Forderungen der Familienkasse sind Steuerschulden. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (außer ihr habt Aussetzung der Vollziehung beantragt).
    Wenn ihr nicht zahlt und es kommt zur Vollstreckung wäre u.a. Pfändung von inländischen Konten oder Einkommen denkbar. Inwieweit auch ein Zugriff im Ausland möglich ist, weiß ich nicht.

  3. #3
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    Standard AW: Kindergeld nach ost asien

    Frage 3 : Ich habe ihr eine beschränkte Vollmacht auf mein
    Konto gegeben. Darauf wurde das Kindergeld eingezahlt.
    Kann bei einer Vollstreckung darauf zurück gegriffen werden?
    Also auf mein Vemögen. Sie hat ja keins.
    Zu Frage 2 : Ich weiß das nicht mehr. Ich nehme aber an,
    wir haben erst geheiratet als das Kind drei Jahre alt war, das ich auf das Kindergeld verzichtet hatte.

    Es hat sich eine neue Situation ergeben. Bei der Durchsicht
    meiner Papiere stellte ich fest, das das Depot bei der
    Adressenummeldung nach Asien, meine Frau als mit Inhaber
    des Depots eingetragen wurde. Ich denke das hier der obige Paragraph Einkommensteuergesetz greifen wird. Oder liege ich
    da falsch?
    Herzliche grüße aus Vietnam
    etkrauter
    Temperatur: 29° C . Bwölkt

  4. #4
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    Standard AW: Kindergeld nach ost asien

    Ich habe noch vergessen zu fragen: Nach dieser neuen Situation
    wierd doch die Rückforderung hinfällig?
    etkrauter

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