Hallo Forummitglieder,
ich mache ein duales Studium in Saarbrücken. Meine Eltern wohnen in Gifhorn. Meine Frage wäre, wann ich die Familienheimfahrten/ Mietkosten angeben darf ?! Muss ich in Saarbrücken Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz melden ? Und in Gifhorn dann Erstwohnistz oder Zweitwohnsitz ?
Zurzeit habe ich in Saarbrücken Erstwohnsitz und das Kindergeld wurde für 2011, so wie es unten steht genehmigt. Ich habe aber irgendwie in Erinnerung, dass man die Fahrten nach Hause etc. nur angeben darf, wenn man doppelte Haushaltsführung macht.
Würde mich freuen, wenn ich eine Antwort kriege, und dann genau bescheid weiß. Nicht dass ich dann Kindergeld zurück zahlen muss oder erst gar nicht bekomme für 2012.
Folgende Rechnungen habe ich gemacht und wurde so genehmigt.
98 Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
x 7 km x 0,30€ = 205,80 €
100 Fahrten zum Studium
x 13 km x 0,30 € = 390,00 €
100 Tage Mehraufwand Verpflegung
= 600,00 €
12 Familienheimfahrten
x 1258 km x 0,30 € = 4.528,80 €
Wohnungsmiete mtl.
x 335,00 € = 4.020,00 €
Strom mtl. 25,00 € = 300,00 €
Druckerkosten 20,86 €
ASW-Studentenausweis = 10,00 €
Krankenkasse mtl.
x 68,00 € = 816,00 €
Gesamt: = 10.891,46 €
Gehalt mtl. x 920,00€ = 11.040,00 €
Unterhaltsbeihilfe mtl.
x 180,00 € = 2.160,00 €
Gesamt: = 13.200,00 €
Unter 8004 € ? = 2.308,54 €
Eine doppelte Haushaltsführung liegt meines Erachtens bei dir gar nicht vor, da du nur einen eigenen Hausstand unterhälst. Die Familienkasse hat wohl eher § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG angewendet.
Weiter kann ich dir leider nicht helfen.
Dankeschön für die Hilfe. Mir wurde jetzt einiges klarer. Werde jetzt Erstwohnsitz in Gifhorn machen und Zweitwohnsitz in Saarbrücken. Dann sind die Familienheimfahrten auch abgedeckt und ich darf einmal in der Woche nach Hause fahren & kriege KINDERGELD.![]()
Das war mir bewusst. Aber immerhin ist dann alles korrekt mit dem Kindergeld beziehen. Die 10 % von der Kaltmiete machen mir nichts aus. Das ist dann ein Monat auf Kindergeld verzichten . . .
Trotzdem danke für den Hinweis.
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