+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Kindergeld nach Trennung, 2 Kinder

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.04.2011
    Beiträge
    3

    Standard Kindergeld nach Trennung, 2 Kinder

    Hallo auch,

    folgender Sachverhalt:

    Meine Ehefrau trennte sich 09/2010 wegen einem anderen Mann von mir, wir haben 2 gemeinsame Kinder. Sie meldete beide gegen meinen Willen an einem neuen Wohnort an und änderte damit den Hauptwohnsitz beider gegen meinen Willen.
    Wir praktizieren ein Wechselmodel, bei dem beide Kinder zu 50% bei beiden Elternteilen leben.
    Sie beansprucht das Kindergeld für beide Kids komplett für sich und ist in keinster Weise bereit, davon etwas abzutreten. von dem Geld kommt bei den Kindern so gut nichts an. Ich möchte eines der beiden Kindergelder haben. Wie sieht die Rechtslage dazu aus??

    Mfg, Jens

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard AW: Kindergeld nach Trennung, 2 Kinder

    Zitat Zitat von Materix Beitrag anzeigen
    Wie sieht die Rechtslage dazu aus??
    Die Meldung als Hauptwohnsitz kann ein Indiz für die Familienkasse sein, wo sich das Kind regelmäßig aufhält. Widerspricht der andere Elternteil dem aber, hat es für die Familienkasse keine Bedeutung mehr. Dann müssen anderen Nachweise über den Aufenthaltsort der Kinder vorgelegt werden.

    § 64 Abs. 2 EStG: Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten.

    Kann die Haushaltsaufnahme nicht festgestellt werden (zum Bsp. wg. Wechselmodell) und wird auch keine Berechtigtenbestimmung durch die Eltern getroffen, werdet ihr euch ans Gericht wenden müssen.

    Wie sieht es mit den Unterhaltszahlungen aus? Beim Unterhalt wird das Kindergeld berücksichtigt und hierüber sichergestellt, dass jeder Elternteil seinen Anteil am Kindergeld erhält.
    Unterhalt beim echten Wechselmodell

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.04.2011
    Beiträge
    3

    Standard AW: Kindergeld nach Trennung, 2 Kinder

    Hallo und zunächst vielen Dank für die rasche Antwort.

    Aufgrung des Wechselmodells zahle ich keinen Unterhalt, da ich genauso den Natural- als auch den Barunterhalt für die Kinder leiste, wie meine von mir getrennt lebende Frau. Beide sind wie gesagt zu etwa 50% bei mir und ihr! Unterhalt brauche ich auch an sie nicht zahlen, da mein Einkommen nicht so hoch ist, als da was für sie übrig bleiben würde(gibt da ja entsprechende Pauschalen, die ich von meinem Gehalt abziehen konnte(Fahrtkosten etc.))
    Ich finde es einfach dreist, dass sie das gesamte Geld für sich beansprucht. Gibt es da rechtliche Grundlagen, ob in dem Fall beide Anspruch haben?? Ich habe gelesen, dass beide Anspruch auf das Kindergeld haben.
    Da sie aber seit 09/2010 beide Kindergelder für sich beansprucht, wäre sie mir gegenüber zur Rückzahlung eines Kindergeldes für die entsprechenden Monate verpflichtet, oder??

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    1.542

    Standard AW: Kindergeld nach Trennung, 2 Kinder

    Zitat Zitat von Materix Beitrag anzeigen
    Aufgrung des Wechselmodells zahle ich keinen Unterhalt, da ich genauso den Natural- als auch den Barunterhalt für die Kinder leiste, wie meine von mir getrennt lebende Frau.
    Wenn ihr ungefähr gleich verdient, wäre es korrekt. Ansonsten siehe Link oben.

    Zitat Zitat von Materix Beitrag anzeigen
    Ich habe gelesen, dass beide Anspruch auf das Kindergeld haben. Gibt es da rechtliche Grundlagen, ob in dem Fall beide Anspruch haben??
    Grundsätzlich sind beide Elternteile kindergeldberechtigt. Aber einer muss vorrangig berechtigt sein, um das Kindergeld ausgezahlt zu bekommen.
    Die Berechtigtenbestimmung erfolgt entweder per Gesetz (siehe § 64 EStG) oder, wenn dies nicht eindeutig ist, durch die Eltern.

    Das Kindergeld für ein Kind ist nicht teilbar. Ihr müsstest einvernehmlich erklären, wer für welches Kind vorrangig berechtigt ist. Geschieht das nicht, müsste geklagt werden.

    Zitat Zitat von Materix Beitrag anzeigen
    Da sie aber seit 09/2010 beide Kindergelder für sich beansprucht, wäre sie mir gegenüber zur Rückzahlung eines Kindergeldes für die entsprechenden Monate verpflichtet, oder??
    Was hast du bisher unternommen um das Geld zu bekommen?
    Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse gestellt?
    Kindesunterhalt in Höhe des Kindergeldes (schriftlich) von der Mutter gefordert?

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Rückzahlung Meisterbafög nach Trennung/Scheidung
    Von Materix im Forum Meister-BAföG
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.05.2011, 19:09
  2. Zahlungsaufschub nach Trennung
    Von joto im Forum Rückzahlung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.03.2011, 19:50
  3. wieviel Unterhalt ohne Ehe nach Trennung
    Von Libertatis im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 02.05.2010, 10:35
  4. Was tun wenn Kinder und Haus bei einer Trennung im Spiel ist
    Von Alex im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 09.02.2009, 10:46
  5. Zahlung Eigenheimzulage nach Trennung?
    Von ralf59 im Forum Sonstige Förderung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.01.2008, 09:57

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein